
Kurzarbeitergeld – Bezugsdauer bis Ende 2025 verdoppelt
Die Bundesregierung hat die Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld ab dem 1. Januar 2025 auf maximal 24 Monate verlängert. Diese Regelung, beschlossen durch die „Dritte Verordnung über die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld“, gilt bis 31. Dezember 2025.












