Zum 01 Januar 2024 wird eine elektronische Abfrage der zuständigen Krankenkasse für aktiv Beschäftigte sowie Versorgungsempfänger durch das SV-Meldeverfahren eingeführt.
Ab dem 1. Januar 2024 müssen alle Arbeitgeber in Deutschland den gesetzlichen Krankenkassen erweiterte Angaben zu den Elternzeiten ihrer Beschäftigten machen und auf elektronischem Wege melden.
Das Wachstumschancengesetz soll Impulse für die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft setzen. Das Gesetz tritt aller Voraussicht nach am 1. Januar 2024 in Kraft. Einige Maßnahmen im Bereich der Einkommensteuer wirken auch auf die Entgeltabrechnung.
Die elektronische Ausfüllhilfe sv.net wurde im Oktober 2023 durch das neue Meldeportal ersetzt. Das Portal wird Arbeitgeber im Rahmen ihrer Pflicht zur elektronischen SV-Datenübermittlung helfen.
Das Landesarbeitsgericht hat sich mit einer besonderen Form der Kündigung auseinandergesetzt. Ein Arbeitgeber kündigte einem Beschäftigten fristlos, weil dieser unter starkem Alkoholeinfluss seine Arbeit verrichtet hatte.
Zum kommenden Jahr stehen erneut zahlreiche Änderungen im Bereich der Entgeltabrechnung an. Das fordert alle Lohnexperten in Deutschland wieder einmal heraus. Doch es gibt Abhilfe. Genau darüber haben wir mit adata-Inhaber Olaf Wiese gesprochen.