
Erholungsurlaub – Eine Sache des Vertrauens
Einige Arbeitgeber bieten „Vertrauensurlaub“ an, bei Beschäftigten und Bewerbern kommt dies in der Regel gut an. Worum geht es hier konkret und welche Vorschriften sollten beachtet werden?

Einige Arbeitgeber bieten „Vertrauensurlaub“ an, bei Beschäftigten und Bewerbern kommt dies in der Regel gut an. Worum geht es hier konkret und welche Vorschriften sollten beachtet werden?

Der Januar 2026 bringt eine der tiefgreifendsten Änderungen im Lohnsteuerabzug seit Einführung von ELStAM: Die Mindestvorsorgepauschale entfällt, bei bestimmten Beschäftigtengruppen werden nun tatsächlich gezahlte Vorsorgeaufwendungen über ELStAM berücksichtigt. In der Praxis könnte dies zur Herausforderung werden.

Seit Jahresbeginn ist die private Krankenversicherung in der Lohnabrechnung digital, denn die Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung werden von den privaten Versicherungsunternehmen an die Finanzverwaltung gemeldet. Die Papierbescheinigung hat allerdings noch nicht ganz ausgedient.

Ab dem 1. Januar 2026 startet der elektronische Datenaustausch für Beiträge zur privaten Krankenversicherung (PKV). Die Übermittlung erfolgt künftig automatisiert über das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in das ELStAM-Verfahren. Allerdings wirft das neue Verfahren schon jetzt einige Fragen auf, die wir uns nachfolgend näher ansehen.

Wer sich im Ausland krankmeldet, bringt oft Unsicherheit mit: Gilt das Attest? Reicht es für die Lohnfortzahlung? Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat für mehr Klarheit gesorgt:

Im Zahlungsverkehr wird zum Jahreswechsel ein neues Sicherheitsnetz gespannt: Die sogenannte Verification of Payee (VoP) führt einen automatisierten Abgleich zwischen dem Namen des Zahlungsempfängers und der IBAN ein. Für Payroll-Verantwortliche steigt damit der Druck, korrekte Bank- und Stammdaten sicherzustellen.

Am 11. Dezember 2025 öffnete die neue Payroll Arena ihre Tore und gleich die erste Ausgabe dieses spannenden Live-Formates hatte es in sich: Drei Top-Experten lieferten sich einen 45-minütigen Schlagabtausch zur EU-Entgelttransparenzrichtlinie – mit großem Erkenntnisgewinn für die Praxis.

Die Entgeltabrechnung unterliegt einer Vielzahl von Regelungen, die sich zudem ständig ändern. Fehlerfreie monatliche Payslips sind mithin eine echte Herausforderung für alle Arbeitgeber, zumal die Haftungsrisiken erheblich sind.

Der 7. Juni 2026 kommt näher, und mit ihm die tiefgreifende Verschärfung des Entgelttransparenzgesetzes durch die neue EU-Richtlinie.

Mit seinem Urteil vom 23. Oktober 2025 (Az.: 8 AZR 300/24) hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) die Beweislast bei Entgeltklagen neu geordnet. Künftig reicht der Gehaltsvergleich mit einem einzelnen männlichen Kollegen aus, um eine geschlechtsbezogene Diskriminierung zu vermuten.
White Paper eAU
12 Seiten kompakten Wissen zum Start der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Checkliste Payroll Outsourcing
Ihr 8-Punkte-Plan
für die professionelle und erfolgreiche Auswahl
eines externen Dienstleisters



