
Vorsorgepauschale 2026
Der Januar 2026 bringt eine der tiefgreifendsten Änderungen im Lohnsteuerabzug seit Einführung von ELStAM: Die Mindestvorsorgepauschale entfällt, bei bestimmten Beschäftigtengruppen werden nun tatsächlich gezahlte Vorsorgeaufwendungen über ELStAM berücksichtigt. In der Praxis könnte dies zur Herausforderung werden.








