
Interview: “Viel zu tun”
Das Experteninterview Entgeltabrechnung Die Entgeltexpertin Simone Wiese hat mit uns über die Herausforderungen ihres Berufes
*Und ein Blick hinter die adata Kulissen. Wir nehmen Personalwesen persönlich.
Das Experteninterview Entgeltabrechnung Die Entgeltexpertin Simone Wiese hat mit uns über die Herausforderungen ihres Berufes
Die Aufgaben der Payroll werden gerne unterschätzt. Doch in Wahrheit müssen sich die Lohnexperten mit vielen Aufgaben auseinandersetzen und tragen große Verantwortung.
Die Energiepreispauschale ist in aller Munde. Jeder Erwerbstätige soll sie bekommen, ausgezahlt werden soll sie für abhängig Beschäftigte durch die Arbeitgeber als Zuschuss zum Gehalt.
Das Landesarbeitsgericht hat sich mit einer besonderen Form der Kündigung auseinandergesetzt. Ein Arbeitgeber kündigte einem Beschäftigten fristlos, weil dieser unter starkem Alkoholeinfluss seine Arbeit verrichtet hatte.
Am 1. Oktober steigt die Verdienstgrenze für geringfügige Beschäftigungen auf 520 Euro pro Monat. Die zukünftige Entwicklung dieser Grenze wird künftig an die Dynamik des Mindestlohnes gekoppelt, …
Am 1. Juli 2022 sollten alle Arbeitgeber in Deutschland in das neue Verfahren der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) einbezogen werden. Doch daraus wird vorerst nichts, …
Heute sind wir mit Olaf selbst im Gespräch – der vorliegende Newsletter ist also diesmal ein „echter Olaf“. Wir haben ihn zum Thema Payroll-Outsouring befragt. Seine Antworten sind wie immer entwaffnend ehrlich. Doch lesen Sie selbst.
Infiziert sich ein Beschäftigte während des Urlaubs mit Corona, muss der Arbeitgeber nicht in jedem Fall die auf diese Weise entgangenen Urlaubstage nachgewähren, zumindest nicht ohne Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
Die Entgeltabrechnung unterliegt einer Vielzahl von Regelungen, die sich zudem ständig ändern. Fehlerfreie monatliche Payslips sind mithin eine echte Herausforderung für alle Arbeitgeber, zumal die Haftungsrisiken erheblich sind.
Eine Angestellte des Erzbistums Köln nahm einen Bürostuhl mit nach Hause, um diesen im Homeoffice zu verwenden. Das Bistum kündigte der Dame daraufhin fristlos. Das Arbeitsgericht Köln beurteilte diesen Sachverhalt nun anders.