
Sozialversicherungsrechengrößen 2024
Das Bundeskabinett hat die Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2024 beschlossen. Die maßgeblichen Rechengrößen werden damit wie üblich der Einkommensentwicklung angepasst.

Das Bundeskabinett hat die Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2024 beschlossen. Die maßgeblichen Rechengrößen werden damit wie üblich der Einkommensentwicklung angepasst.

Aus dem am 11. September veröffentlichten Entwurf der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung geht hervor, dass die Beitragsbemessungsgrenzen für die einzelnen Zweige der Sozialversicherung im kommenden Jahr deutlich angehoben werden sollen.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) beschäftigte sich mit der Frage, ob Arbeitnehmer in einer geschlossenen Whatsapp-Gruppe folgenlos beleidigen und pöbeln dürfen. Die Richter kamen zu einem Urteil mit Signalwirkung.

Das geplante Wachstumschancengesetz ist derzeit in aller Munde, insbesondere wegen der Uneinigkeit innerhalb der Bundesregierung. Nichtsdestoweniger wird es kommen …

Die elektronische Ausfüllhilfe sv.net wird ab Oktober 2023 durch das neue Meldeportal ersetzt. Auch das neue Portal wird Arbeitgeber im Rahmen ihrer Pflicht zur elektronischen SV-Datenübermittlung helfen.

Traditionell treten zu Beginn der zweiten Jahreshälfte einige Änderungen in Kraft, die für Arbeitnehmer und Personalabteilungen von Bedeutung sind. Auch der Juli 2023 hält einige Neuerungen bereit.

Überschreitet die Erkrankung eines Beschäftigten sechs Wochen, so endet in der Regel die Entgeltfortzahlung und das Krankengeld greift. Liegen allerdings mehrere Erkrankungen vor, gelten andere Voraussetzungen.

Das Verwaltungsgericht Lüneburg ist der Auffassung, dass Dienstreisezeiten mit der Bahn im Sinne des Arbeitszeitgesetzes als Arbeitszeiten zu gelten haben. Dies stellten die Richter in einem aktuellen Urteil fest, das Auswirkungen auf die Praxis haben dürfte.

Jugendliche, die während der Schulzeit oder in den Ferien arbeiten möchten, sollten gemeinsam mit ihren Eltern auf einige Dinge achten. Bis zum 18. Lebensjahr sind sie durch das Jugendarbeitsschutzgesetzes besonders geschützt.

Wenn Beschäftigte während ihres Urlaubs krank werden, muss einiges beachtet werden. Gleiches gilt, wenn Arbeitnehmer bereits vor dem Urlaub arbeitsunfähig erkranken, aber trotzdem in den Urlaub fahren möchten, denn Arbeitsunfähigkeit und Urlaub schließen sich grundsätzlich aus.
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