Ferienjob für Minderjährige

Ferienjob für Minderjährige

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Wichtige Regeln und Grenzen

Jugendliche, die während der Schulzeit oder in den Ferien arbeiten möchten, sollten gemeinsam mit ihren Eltern auf einige Dinge achten. Bis zum 18. Lebensjahr sind sie durch das Jugendarbeitsschutzgesetzes besonders geschützt.

Zunächst gelten besondere Arbeitszeiten für Kinder und Jugendliche: Kinder unter 13 Jahren dürfen in der Regel nicht arbeiten. Schüler ab 13 Jahren können mit Zustimmung ihrer Eltern jedoch bis zu zwei Stunden täglich unter altersgerechten Bedingungen beschäftigt werden. Jugendliche zwischen 13 und 15 Jahren sind nur für leichte Aushilfstätigkeiten zugelassen. Erst ab 15 Jahren dürfen Minderjährige einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen. In der Regel sind längstens acht Stunden pro Tag erlaubt, in Ausnahmefällen bis zu achteinhalb Stunden. Wenn Minderjährige noch schulpflichtig sind, dürfen sie während der Ferien unter bestimmten Bedingungen mehr arbeiten, jedoch nicht mehr als 40 Stunden pro Woche. Bei einer Tätigkeit von sechs oder mehr Stunden ist eine Stunde Pause Pflicht.

Versicherungsschutz und Verdienstgrenzen sollten ebenfalls beachtet werden. Der Arbeitgeber muss Jugendliche bei der Minijobzentrale anmelden, damit die gesetzliche Unfallversicherung greift. Auch wenn Minderjährige keinen Anspruch auf den Mindestlohn haben, sind sie in der Regel über die Familienversicherung der Eltern abgedeckt, solange sie im Durchschnitt weniger als 485 Euro pro Monat verdienen. Minderjährige dürfen unter bestimmten Voraussetzungen auch mehr als 520 Euro pro Monat verdienen, jedoch darf der Ferienjob höchstens drei Monate oder 70 Tage im Jahr dauern, damit es sich um eine kurzfristige Beschäftigung handelt.

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