Krank im Urlaub

Krank im Urlaub

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Was gilt, was ist zu tun?

Wenn Beschäftigte während ihres Urlaubs krank werden, muss einiges beachtet werden. Gleiches gilt, wenn Arbeitnehmer bereits vor dem Urlaub arbeitsunfähig erkranken, aber trotzdem in den Urlaub fahren möchten, denn Arbeitsunfähigkeit und Urlaub schließen sich grundsätzlich aus.

Im Falle einer Krankheit während des Urlaubs gibt das Bundesurlaubsgesetz vor, dass diese Tage nicht auf den Jahresurlaub angerechnet werden, sofern die Arbeitsunfähigkeit dem Arbeitgeber in Form und Frist korrekt nachgewiesen wird. Beschäftigte, die während ihres Urlaubs krank werden, müssen deshalb ein ärztliches Attest bei einem Arzt am Urlaubsort einholen, wenn die Krankheitstage nicht auf den Jahresurlaub angerechnet werden sollen. In diesem Fall haben sie Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Der Arbeitgeber muss zudem über den Beginn der Arbeitsunfähigkeit, deren Dauer und die Adresse am Aufenthaltsort informiert werden. Allerdings sind Krankmeldungen von Ärzten im Ausland nicht Teil des Verfahrens der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und müssen dem Arbeitgeber daher auf traditionellen Wegen übermittelt werden.

Wenn im Urlaub im Ausland erkrankte Beschäftigte nach Hause zurückkehren, müssen sie dem Arbeitgeber und der Krankenkasse ihre Rückkehr unverzüglich anzeigen. Die verlorenen Urlaubstage aufgrund von Krankheit können nicht einfach im Anschluss an den Urlaub nachgeholt werden, der neue Zeitpunkt muss vielmehr mit dem Arbeitgeber vereinbart werden.

Wenn Beschäftigte vor dem Urlaub arbeitsunfähig erkranken, ist es entscheidend, ob die geplante Urlaubsreise einer Genesung entgegensteht oder ob sie diese möglicherweise sogar fördert. Beschäftigte sollten sich in diesem Fall vom Arzt bescheinigen lassen, dass die geplante Reise die Regeneration nicht beeinträchtigt. Während einer Krankschreibung müssen Arbeitnehmer nämlich alles unterlassen, was ihre Genesung behindert.