Neuerungen für die Personalabteilung ab Juli 2023

Neuerungen für die Personalabteilung

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Änderungen für die Personalabteilung

Traditionell treten zu Beginn der zweiten Jahreshälfte einige Änderungen in Kraft, die für Arbeitnehmer und Personalabteilungen von Bedeutung sind. Auch der Juli 2023 hält einige Neuerungen bereit.

Das neue Pflegeunterstützungs und – ergänzungsgesetz beschert eine Erhöhung der Beiträge zur Pflegeversicherung auf 3,4 %, der Zuschlag für Kinderlose ab dem 23. Lebensjahr steigt auf 0,6 %. Im Gegenzug reduziert sich der arbeitnehmerseitige Beitrag für Beschäftigte mit Kindern bis zum 25. Geburtstag vom zweiten bis zum einschließlich fünften Kind um je 0,25 %.

Das elektronische Rezept (E-Rezept) ist zum 1. Juli 2023 offiziell gestartet, nachdem sich der Beginn zuvor mehrfach verzögert hatte. Gesetzlich krankenversicherte Beschäftigte können ihre elektronischen Rezepte nun über ihre Versichertenkarte abrufen. Inzwischen sollen bundesweit rund vier Fünftel der Apotheken an das dafür notwendige digitale System angeschlossen sein.

Mit Beginn des zweiten Halbjahres sind auch die gesetzlichen Renten gestiegen, in den neuen Bundesländern um 5,86 %, in den alten Bundesländern um 4,39 %. Die Renten sind nach dieser Erhöhung nun zwischen Ost und West 34 Jahre nach der „Wende“ endgültig angeglichen.

Die neue digitale Rentenübersicht ermöglicht einen jederzeit aktuellen Blick auf den Stand der eigenen Rente. Dieser Service der deutschen Rentenversicherung ist im Juli an den Start gegangen. Trotzdem wird es die gewohnte schriftliche Renteninformation im Jahresrhythmus weiterhin geben.

Zur Startseite der digitalen Rentenübersicht geht es hier.

Mit Beginn des zweiten Halbjahres 2023 stiegen auch die Pfändungsfreigrenzen, der monatliche unpfändbare Grundbetrag wurde von bisher 1.330,16 Euro auf 1.402,28 Euro erhöht. Da die individuellen Pfändungsgrenzen vom konkreten Einkommen der Betroffenen abhängen, gibt es eine umfangreiche Tabelle mit den Pfändungsgrenzen je Gehaltsstufe – unter Berücksichtigung der Zahl der jeweils unterhaltsberechtigten Angehörigen. Diese „Bekanntmachung zu den Pfändungsfreigrenzen 2023 nach § 850c der Zivilprozessordnung“ wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Die Anhebung der Pfändungsfreigrenzen wirkt sich auch auf das „P-Konto“ aus. Dieses Pfändungsschutzkonto soll die Einhaltung der Pfändungsgrenzen sicherstellen, was ein normales Girokonto nicht bieten kann. Einkünfte auf einem solchen P-Konto sind bis zu einer bestimmten Grenze unpfändbar. Dieser Grundbetrag wurde zum 1. Juli 2023 auf 1.402,28 Euro erhöht.

Durch die wirtschaftliche Eintrübung infolge der Corona-Pandemie war ein erleichterter Zugang zum Kurzarbeitergeld eingeführt und mehrfach verlängert worden. Diese KUG-Vereinfachung hat nun ein Ende: Seit 1. Juli gelten wieder die „alten“ Bedingungen für die Beantragung von Kurzarbeitergeld.

Die Freibeträge für Erwerbstätige mit einem geringfügigen Einkommen und einer finanziellen Aufbesserung durch das Bürgergeld profitieren seit 1. Juli von höheren Freibeträgen.