Interview: Entgeltabrechnung – Die Not ist groß

Interview Iris Schnittker „Die Not ist groß!“

Iris Schnittker nimmt kein Blatt vor den Mund – das schätzen ihre Kunden und Kollegen. Die erfahrene Anwendungsberaterin kennt sich in der Welt der Entgeltabrechnung aus und beobachtet die Entwicklung der Dinge aufmerksam. Wir haben mit ihr über die derzeitigen fachlichen Herausforderungen gesprochen.

 

Liebe Iris, seit 1. Juli gelten neue Regeln für die Pflegeversicherung. Wie unterstützt adata seine Kunden?
Wir geben unseren Anwendern viele Tipps und Informationen über die Änderungsprotokolle – und das ist sehr wichtig für die Praxis.

Dazu bieten wir einen Expertentalk online und auch ein Webinar zu diesem Thema an. Wir Softwarehäuser haben mit Blick auf diese Änderungen eine Übergangsfrist bis September – und die neuen Berechnungsmodalitäten trotzdem bereits im Juli-Update berücksichtigt. Wir möchten unseren Kunden Zeit und Mühen sparen, das ist immer unser Antrieb. Und die Neuerungen im Bereich Pflegeversicherung verursachen in jedem Personalbüro Aufwand.

 

Welche Themen beschäftigen die Payroll derzeit außerdem?
Es fällt wachsend auf, dass viele Lohnsachbearbeiter/innen ihren Job kündigen und sich etwas ganz anderes suchen. Viele gehen auch in den Ruhestand oder wechseln das Unternehmen. Die Nachfolgeregelungen gestalten sich meistens sehr schwierig, oft übernimmt jemand ohne Vorkenntnisse den Bereich Lohn & Gehalt. Folglich haben wir sehr viele Anfragen, in denen es um die akute Unterstützung bei der aktuellen und den nächsten Abrechnungen geht. Auch das Thema Outsourcing gewinnt angesichts dieser Situation naturgemäß an Fahrt. Die Not ist vielerorts groß!

 

Welche Vorschrift in der Payroll würdest Du am liebsten abschaffen, wenn Du könntest?
Klare Antwort: Warum müssen Beitragsnachweise am fünftletzten Bankarbeitstag bei den Krankenkassen vorliegen? Dadurch müssen Werte des restlichen Monats geschätzt werden, z.B. bei Stundenlohnempfängern. Auch Arbeitsunterbrechungen, die ins Krankengeld laufen, können nur als Rückrechnung korrigiert werden. Besser wäre es, sich dem Abgabetermin für die Lohnsteueranmeldung am 10. des Folgemonats anzuschließen. Dann hätten die Lohnsachbearbeiter auch nicht so viele Schwierigkeiten, für sich einen zusammenhängenden Urlaub zu planen.

DISCLAIMER
Alle Inhalte dieser Website dienen ausschließlich zur unverbindlichen Information und stellen keine rechtliche Beratung dar. Sie können eine individuelle und verbindliche Rechtsberatung nicht ersetzen, insbesondere im Hinblick auf spezifische individuelle Fallkonstellationen. Daher erfolgt die Bereitstellung sämtlicher Informationen ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität.