Pflicht zur Offenlegung von Erkrankungen?

Pflicht zur Offenlegung von Erkrankungen?

Überschreitet die Erkrankung eines Beschäftigten sechs Wochen, so endet in der Regel die Entgeltfortzahlung und das Krankengeld greift. Liegen allerdings mehrere Erkrankungen vor, gelten andere Voraussetzungen.

Dienstreisezeiten mit der Bahn sind Arbeitszeit

Dienstreisezeiten mit der Bahn sind Arbeitszeit

Das Verwaltungsgericht Lüneburg ist der Auffassung, dass Dienstreisezeiten mit der Bahn im Sinne des Arbeitszeitgesetzes als Arbeitszeiten zu gelten haben. Dies stellten die Richter in einem aktuellen Urteil fest, das Auswirkungen auf die Praxis haben dürfte.

Über Dr. Martina Weifenbach

Dr. Martina Weifenbach myndway

Dr. Martina Weifenbach ist Vorreiterin in der Verknüpfung von Achtsamkeit, Digitaler Innovation und New Work.