Der Januar 2026 bringt eine der tiefgreifendsten Änderungen im Lohnsteuerabzug seit Einführung von ELStAM: Die Mindestvorsorgepauschale entfällt, bei bestimmten Beschäftigtengruppen werden nun tatsächlich gezahlte Vorsorgeaufwendungen über ELStAM berücksichtigt. In der Praxis könnte dies zur Herausforderung werden.
Was ändert sich?
Bisher wurde die Lohnsteuer u. a. auf Basis einer Mindestvorsorgepauschale berechnet – ein fiktiver Wert, der unabhängig von den tatsächlich gezahlten Beiträgen angesetzt wurde. Ab 2026 entfällt diese Mindestvorsorgepauschale; insbesondere für privat kranken- und pflegeversicherte Beschäftigte werden die tatsächlich gezahlten Beiträge über ein elektronisches Meldeverfahren in den Lohnsteuerabzug einbezogen.
Die Änderung betrifft den laufenden Lohnsteuerabzug, während in der Einkommensteuererklärung schon bisher die tatsächlichen Vorsorgeaufwendungen maßgeblich waren. Das Nettogehalt kann sich also deutlich ändern, obwohl sich das Bruttogehalt nicht verändert hat.
Gewinner und Verlierer
Gewinner
- Gutverdiener mit hohen Vorsorgeaufwendungen.
- Privat Versicherte mit hohen PKV- und PV-Beiträgen.
- Beschäftigte über der Beitragsbemessungsgrenze, deren tatsächliche Aufwendungen bislang durch die Pauschale nur unzureichend abgebildet wurden.
Verlierer
- Beschäftigte, die bislang von der Mindestvorsorgepauschale profitiert haben, weil ihre realen Beiträge niedriger waren.
- Geringverdiener mit niedrigen Sozialversicherungsbeiträgen, bei denen der Wegfall der Mindestvorsorgepauschale zu einem höheren Lohnsteuerabzug führen kann.
Die drei kritischen Punkte im Januar
Datenqualität
Wenn Krankenkassen oder Versicherer fehlerhafte oder unvollständige Beitragsdaten melden, stimmt die Lohnsteuerberechnung nicht. Fehlerhafte ELStAM-Daten oder verspätete Meldungen können direkt zu falschen Nettobeträgen führen.
Mitarbeiter-Kommunikation
Warum sich das Nettogehalt ändert, obwohl sich das Bruttogehalt nicht geändert hat – diese Frage wird im Januar und den Folgemonaten sehr häufig gestellt werden. Transparente, verständliche Kommunikation und ein gut aufbereitetes FAQ sind entscheidend, um Rückfragen und Unsicherheit im Team zu reduzieren.
Systemprüfung
Alle Schnittstellen zu Krankenkassen, Versicherungen und ELStAM müssen korrekt konfiguriert und getestet sein. Auffällige Nettoänderungen sollten gezielt geprüft werden, um technische Fehler von echten Effekten der Neuregelung unterscheiden zu können.