
BAG-Urteil zur Arbeitszeiterfassung
Das Bundesarbeitsgericht hat nun die Beweggründe für sein aufsehenerregendes Urteil vom 13. September dargelegt. Die Richter hatten entschieden, dass alle Arbeitgeber in Deutschland ab sofort zur Einführung eines geeigneten Verfahrens zur Erfassung der Arbeitszeiten von Beschäftigten verpflichtet sind.