Noch immer sind mehr als 2 Millionen Menschen in Deutschland in Kurzarbeit. Da kommen viele Fragen auf, unter anderem auch mit Blick auf die Altersteilzeit.
Grundsätzlich dient das Instrumentarium der Kurzarbeit der Sicherung von Arbeitsplätzen. Deshalb müssen Betriebe in Kurzarbeit alles tun, um einen Arbeitsausfall zu verhindern. Beschäftigte müssen deshalb unter Umständen auch ihren Urlaub einsetzen, bevor Kurzarbeitergeld bezahlt wird – beispielsweise bei bestehenden Urlaubsansprüchen aus dem Vorjahr.
Die Bundesregierung hat in der Krise schnell reagiert und die Regeln zur Kurzarbeit rückwirkend zum 1.03.2020 modifiziert. Das soll helfen, die Unternehmen finanziell zu entlasten und die Arbeitsplätze zu sichern.