Das geplante Wachstumschancengesetz ist derzeit in aller Munde, insbesondere wegen der Uneinigkeit innerhalb der Bundesregierung. Nichtsdestoweniger wird es kommen …
Das Bekanntmachungsschreiben zu den geänderten Programmablaufplänen für den Lohnsteuerabzug ab dem 1. Juli 2023 und die Programmablaufpläne (Anlagen 1 und 2) wurden veröffentlicht.
Lohnsteuer-Außenprüfungen werden seit Jahresbeginn einfacher durchgeführt, neue Regelungen machen das möglich. Erklärtes Ziel der nun gelockerten Vorschriften ist eine deutliche Ersparnis an Zeit und Aufwand für alle Beteiligten. Doch worum geht es konkret?
Für kleine und größere Geschenke an eigene Mitarbeiter und an Geschäftsfreunde gibt es die Möglichkeit der pauschalen Steuerübernahme mit einem Steuersatz von 30 Prozent nach § 37b des Einkommensteuergesetzes (EstG). Doch ist die Anwendung an bestimmte Voraussetzungen gebunden.
Die neuen Segnungen der Bundesregierung bringen einiges an Steuerentlastungen mit sich – und einige Maßnahmen haben auch Wirkung auf die Entgeltabrechnung.
Ein aktuelles Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) zur lohnsteuerlichen Behandlung von Zuschüssen des Arbeitgebers zu Aufwendungen des Arbeitnehmers für den öffentlichen Personennahverkehr während der Gültigkeitsdauer des sogenannten 9-Euro-Tickets soll für die Rechtspraxis Klarheit über die
Das Steuerentlastungsgesetz 2022 hat am 20.5. auch den Bundesrat passiert und wird voraussichtlich bald verkündet. Beschlossen wurden einige Maßnahmen mit Wirkung auf die Entgeltabrechnung, welche teilweise rückwirkend ab 1. Januar 2022 in Kraft treten werden.
Nach dem Willen der neuen Bundesregierung soll es auch 2022 möglich sein, bei einer Tätigkeit im Homeoffice eine besondere steuerliche Pauschale von der Einkommensteuer absetzen zu können.