Gesetzentwurf kommt in den Vermittlungsausschuss

Das Wachstumschancengesetz

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Das Wachstumschancengesetz

Das neue Wachstumschancengesetz enthält auch einkommensteuerliche Maßnahmen mit Wirkung auf die Entgeltabrechnung. Es soll am 1. Januar 2024 in Kraft treten. Nun hat der Bundesrat beschlossen, das Gesetz im Vermittlungsausschuss überarbeiten zu lassen. Ob und inwieweit die geplanten Änderungen im Bereich der Einkommensteuer davon betroffen sein werden, ist offen.

Aktuell sind die folgenden entgeltrelevanten Neuerungen vorgesehen:

  • Die Verpflegungspauschalen steigen
  • Der Pauschbetrag für Berufskraftfahrer steigt
  • Die Grenze für den Bruttolistenpreis bei privater Nutzung von E-KFZ steigt
  • Die Fünftelungsregelung wird abgeschafft
  • Der Freibetrag für Betriebsveranstaltungen steigt
  • Der Höchstwert bei Geschenken für Betriebsfremde steigt
  • Die Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter steigt
  • Der Höchstbetrag bei der Gruppenunfallversicherung entfällt
  • Die Abfindung von Kleinbetragsrenten ist auch während der Auszahlungsphase möglich
  • Der Anstieg der Rentenbesteuerung wird reduziert
  • Der Altersentlastungsbetrag sinkt
  • Die Doppelbesteuerung von Renten soll vermieden werden

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