Neue Pfändungsfreigrenzen seit 1. Juli 2025

Pfändungsfreigrenzen - Lohnabrechnung

Was Arbeitgeber jetzt beachten müssen

Zum 1. Juli 2025 sind die neuen Pfändungsfreigrenzen in Kraft getreten – mit unmittelbaren Auswirkungen auf die Entgeltabrechnung. Der monatlich unpfändbare Grundbetrag wurde von 1.491,75 Euro auf 1.555,00 Euro angehoben. Diese Regelung gilt bis zum 30. Juni 2026 und betrifft sämtliche laufenden und neuen Lohnpfändungen.

 

Relevanz für die Payroll

 

Die neuen Beträge müssen automatisch und rückwirkungsfrei ab Juli 2025 berücksichtigt werden. Das gilt auch für bereits laufende Pfändungsverfahren – eine gesonderte Mitteilung des Vollstreckungsgläubigers ist hierfür nicht erforderlich. Payroll-Verantwortliche müssen sicherstellen, dass alle Systeme und Pfändungstabellen aktualisiert wurden.

 

Was bei Unterhaltspflichten zu beachten ist

 

Je mehr Personen ein Arbeitnehmer unterhaltspflichtig ist, desto höher fällt sein pfändungsfreier Betrag aus. Grundlage hierfür ist die Pfändungstabelle nach  § 850c Zivilprozessordnung (ZPO), die entsprechende Zuschläge pro Unterhaltspflicht vorsieht. Wichtig: Nur gesetzlich anerkannte Unterhaltspflichten werden angerechnet – etwa gegenüber Ehegatten, Kindern oder pflegebedürftigen Eltern.

 

Sonderfall: Unterhaltspfändung

 

Pfändungen wegen rückständigen oder laufenden Unterhalts unterscheiden sich grundlegend. Hier kann das gesamte Nettoeinkommen pfändbar sein, wenn der Schuldner seinen gesetzlichen Verpflichtungen nicht nachkommt. Die Gerichte können in solchen Fällen niedrigere Freibeträge festsetzen – bis zur Pfändung des Existenzminimums.

 

Was Unternehmen jetzt tun sollten

 

Gerade in der Personalabrechnung ist Präzision gefragt. Fehlberechnungen können haftungsrelevant sein, sowohl gegenüber Arbeitnehmern als auch gegenüber Gläubigern.

Praxistipps für die Lohnabrechnung

Stammdaten prüfen

Liegen alle Informationen zu Unterhaltspflichten vollständig und aktuell vor?

Pfändungstabellen aktualisieren

Software und Berechnungsgrundlagen zum 1. Juli 2025 anpassen.

Pfändungsbeschlüsse sorgfältig auswerten

Differenzieren zwischen allgemeinen und Unterhaltspfändungen.

Kommunikation mit HR sicherstellen

HR muss Änderungen bei Familienstand, Kindergeld oder Adressdaten zeitnah an Payroll melden.

Systemtests durchführen

Stimmen die automatisierten Berechnungen der Freigrenzen im Abrechnungssystem?

Dokumentation und Haftung

Alle Berechnungsgrundlagen und Anpassungen revisionssicher dokumentieren.

Schon gewusst?

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