
Falsche Personalentscheidungen
Fehlbesetzungen sind kein Schönheitsfehler, sondern ein echter Risikofaktor – finanziell, kulturell und strategisch.

Fehlbesetzungen sind kein Schönheitsfehler, sondern ein echter Risikofaktor – finanziell, kulturell und strategisch.

Ab dem 1. Juni 2025 gilt eine wichtige Neuregelung im Mutterschutzgesetz: Künftig erhalten auch Frauen Mutterschutzleistungen nach einer Fehlgeburt

Ab dem 1. Juni 2025 gilt eine wichtige Neuregelung im Mutterschutzgesetz: Künftig erhalten auch Frauen Mutterschutzleistungen nach einer Fehlgeburt

In Zeiten des Fachkräftemangels wird es für Personalabteilungen immer wichtiger, ihre Mitarbeiter kompetent zu Rentenoptionen und Möglichkeiten der Weiterbeschäftigung zu beraten. 2025 bringt nun weitere Anpassungen im Renteneintrittsalter mit sich. Es gilt, die betroffenen Beschäftigten kompetent zu informieren – und Ihnen die attraktiven Perspektiven längerer Erwerbsarbeit zu erklären.

Seit dem 1. Januar 2025 gilt wieder der gesetzlich festgelegte Insolvenzgeldumlagesatz von 0,15 %. Diese Umlage betrifft nahezu alle Arbeitgeber, die Mitarbeiter in Deutschland beschäftigen. Sie wird auf Grundlage des rentenversicherungspflichtigen Entgelts berechnet. Doch wie funktioniert die Insolvenzgeldumlage eigentlich?

Ab dem 1. Januar 2025 gelten neue Sozialversicherungswerte, die in der SV-Rechengrößenverordnung 2025 festgehalten sind. Wir haben die wichtigsten Änderungen und Rechengrößen für Sie zusammengestellt.

Arbeitgeber können ihren Beschäftigten nur noch bis zum Jahresende die abgabenfreie Inflationsausgleichsprämie von bis zu 3.000 Euro auszahlen. Wer diese attraktive Möglichkeit bisher nicht genutzt hat und dies noch plant, sollte nun rasch handeln.

Die geplanten Rechengrößen in der Sozialversicherung für 2025 haben es in sich – starke Beitragserhöhungen stehen ins Haus. Das dürfte zu Unfrieden und Diskussionen sorgen.

Die Finanzierung der gesetzlichen Rente gerät nicht zuletzt wegen des demografischen Wandels zunehmend ins Wanken. In Reaktion darauf hat die Bundesregierung nun das „Rentenpaket II“ verabschiedet, …

Der Begriff „Employer of Record“ (EOR) bezeichnet ein Dienstleistungsmodell, bei dem ein ausländischer Anbieter alle rechtlichen Arbeitgeberpflichten für Beschäftigte übernimmt, die für ein anderes Unternehmen arbeiten …
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