Sozialversicherungswerte 2025
Ab dem 1. Januar 2025 gelten neue Sozialversicherungswerte, die in der SV-Rechengrößenverordnung 2025 festgehalten sind. Wir haben die wichtigsten Änderungen und Rechengrößen für Sie zusammengestellt.
Ab dem 1. Januar 2025 gelten neue Sozialversicherungswerte, die in der SV-Rechengrößenverordnung 2025 festgehalten sind. Wir haben die wichtigsten Änderungen und Rechengrößen für Sie zusammengestellt.
Arbeitgeber können ihren Beschäftigten nur noch bis zum Jahresende die abgabenfreie Inflationsausgleichsprämie von bis zu 3.000 Euro auszahlen. Wer diese attraktive Möglichkeit bisher nicht genutzt hat und dies noch plant, sollte nun rasch handeln.
Die geplanten Rechengrößen in der Sozialversicherung für 2025 haben es in sich – starke Beitragserhöhungen stehen ins Haus. Das dürfte zu Unfrieden und Diskussionen sorgen.
Die Finanzierung der gesetzlichen Rente gerät nicht zuletzt wegen des demografischen Wandels zunehmend ins Wanken. In Reaktion darauf hat die Bundesregierung nun das „Rentenpaket II“ verabschiedet, …
Der Begriff „Employer of Record“ (EOR) bezeichnet ein Dienstleistungsmodell, bei dem ein ausländischer Anbieter alle rechtlichen Arbeitgeberpflichten für Beschäftigte übernimmt, die für ein anderes Unternehmen arbeiten …
Das Kinderkrankengeld stellt Personalabteilungen vor spezifische Herausforderungen, insbesondere in Bezug auf die Entgeltabrechnung und die Berechnung von Sozialversicherungsbeiträgen …
In Branchen, in denen Schwarzarbeit ein erhöhtes Risiko darstellt, müssen Arbeitgeber für neue Mitarbeiter umgehend eine Sofortmeldung zur Sozialversicherung einreichen, bevor sie diese offiziell bei der Krankenkasse anmelden …
Zum 01 Januar 2024 wird eine elektronische Abfrage der zuständigen Krankenkasse für aktiv Beschäftigte sowie Versorgungsempfänger durch das SV-Meldeverfahren eingeführt.
Ab dem 1. Januar 2024 müssen alle Arbeitgeber in Deutschland den gesetzlichen Krankenkassen erweiterte Angaben zu den Elternzeiten ihrer Beschäftigten machen und auf elektronischem Wege melden.
Die elektronische Ausfüllhilfe sv.net wurde im Oktober 2023 durch das neue Meldeportal ersetzt. Das Portal wird Arbeitgeber im Rahmen ihrer Pflicht zur elektronischen SV-Datenübermittlung helfen.
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