
Energiepreispauschale
Jeder aktiv Erwerbstätige hat in diesem Jahr Anspruch auf die so genannte Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro brutto. Auch Minijobber bekommen das Geld unter bestimmten Voraussetzungen.
Jeder aktiv Erwerbstätige hat in diesem Jahr Anspruch auf die so genannte Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro brutto. Auch Minijobber bekommen das Geld unter bestimmten Voraussetzungen.
Vielerorts blieb es bisher unbekannt, doch es gilt dennoch: Seit Jahresbeginn müssen ergänzende Dokumente zu den Entgeltunterlagen digital geführt werden. Diese Vorschrift ist als Vorstufe der elektronischen Betriebsprüfung zu sehen, die mit dem Beginn des kommenden Jahres eingeführt wird. Doch um welche Unterlagen geht es genau?
Die Energiepreispauschale ist in aller Munde. Jeder Erwerbstätige soll sie bekommen, ausgezahlt werden soll sie für abhängig Beschäftigte durch die Arbeitgeber als Zuschuss zum Gehalt.
Am 1. Oktober steigt die Verdienstgrenze für geringfügige Beschäftigungen auf 520 Euro pro Monat. Die zukünftige Entwicklung dieser Grenze wird künftig an die Dynamik des Mindestlohnes gekoppelt, …
Am 1. Juli 2022 sollten alle Arbeitgeber in Deutschland in das neue Verfahren der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) einbezogen werden. Doch daraus wird vorerst nichts, …
Mit Beginn des neuen Jahres müssen Arbeitgeber für ihre gewerblichen Minijobber zusätzlich zur Steuernummer auch die Steuer-Identifikationsnummern (Steuer-ID) an die Minijob-Zentrale melden.
Die pandemische Lage hat den Gesetzgeber abermals zum Handeln bewegt, diesmal auch mit Blick auf das Thema Homeoffice. So viel Heimarbeit wie möglich, so lautet die Devise. Doch was wurde im Infektionsschutzgesetz tatsächlich geändert?
Für alle Eltern von Kindern mit Geburtsdatum ab dem 1. September 2021 gelten Veränderungen beim Elterngeld.
Noch immer sind mehr als 2 Millionen Menschen in Deutschland in Kurzarbeit. Da kommen viele Fragen auf, unter anderem auch mit Blick auf die Altersteilzeit.
Grundsätzlich dient das Instrumentarium der Kurzarbeit der Sicherung von Arbeitsplätzen. Deshalb müssen Betriebe in Kurzarbeit alles tun, um einen Arbeitsausfall zu verhindern. Beschäftigte müssen deshalb unter Umständen auch ihren Urlaub einsetzen, bevor Kurzarbeitergeld bezahlt wird – beispielsweise bei bestehenden Urlaubsansprüchen aus dem Vorjahr.
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