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HR-Wissen: Informationen zum Thema Personalwesen

Schwarzarbeit
Sozialversicherung

Achtung Sofortmeldung

In Branchen, in denen Schwarzarbeit ein erhöhtes Risiko darstellt, müssen Arbeitgeber für neue Mitarbeiter umgehend eine Sofortmeldung zur Sozialversicherung einreichen, bevor sie diese offiziell bei der Krankenkasse anmelden …

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Abfrage der Mitgliedschaft
Sozialversicherung

Abfrage der Mitgliedschaft

Zum 01 Januar 2024 wird eine elektronische Abfrage der zuständigen Krankenkasse für aktiv Beschäftigte sowie Versorgungsempfänger durch das SV-Meldeverfahren eingeführt.

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SV-Werte
Sozialversicherung

SV-Werte 2024

Die Verordnung über die SV-Rechengrößen 2024 ist beschlossen. Die Rechengrößen werden der Einkommensentwicklung angepasst.

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SV-Meldeportal
Sozialversicherung

SV-Meldeportal

Die elektronische Ausfüllhilfe sv.net wurde im Oktober 2023 durch das neue Meldeportal ersetzt. Das Portal wird Arbeitgeber im Rahmen ihrer Pflicht zur elektronischen SV-Datenübermittlung helfen.

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Sozialversicherungsrechengrößen 2024
Sozialversicherung

Sozialversicherungsrechengrößen 2024

Das Bundeskabinett hat die Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2024 beschlossen. Die maßgeblichen Rechengrößen werden damit wie üblich der Einkommensentwicklung angepasst.

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Beitragsbemessungsgrenze
Sozialversicherung

Die Beitragsbemessungsgrenzen steigen weiter

Aus dem am 11. September veröffentlichten Entwurf der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung geht hervor, dass die Beitragsbemessungsgrenzen für die einzelnen Zweige der Sozialversicherung im kommenden Jahr deutlich angehoben werden sollen.

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Sozialversicherung Neues Meldeportal
Sozialversicherung

Sozialversicherung: Neues Meldeportal

Die elektronische Ausfüllhilfe sv.net wird ab Oktober 2023 durch das neue Meldeportal ersetzt. Auch das neue Portal wird Arbeitgeber im Rahmen ihrer Pflicht zur elektronischen SV-Datenübermittlung helfen.

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Übergangsbereich in der Sozialversicherung
Sozialversicherung

Midijob – Was gilt im Übergangsbereich?

Der so genannte Übergangsbereich in der Sozialversicherung gilt seit Jahresbeginn von 520,01 Euro bis 2.000 Euro Bruttoentgelt. In dieser Spanne zahlen Beschäftigte nur reduzierte SV-Beiträge. Die Anhebung der oberen Entgeltgrenze zum 1. Januar 2023 erweitert den Kreis der Mitarbeiter nochmals – Arbeitgeber haben einiges zu beachten.

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