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In Zeiten des Fachkräftemangels wird es für Personalabteilungen immer wichtiger, ihre Mitarbeiter kompetent zu Rentenoptionen und Möglichkeiten der Weiterbeschäftigung zu beraten. 2025 bringt nun weitere Anpassungen im Renteneintrittsalter mit sich. Es gilt, die betroffenen Beschäftigten kompetent zu informieren – und Ihnen die attraktiven Perspektiven längerer Erwerbsarbeit zu erklären.
Regelaltersrente 2025
Ab 2025 steigt das reguläre Renteneintrittsalter für den Jahrgang 1959 auf 66 Jahre und 2 Monate. Mitarbeiter, die diese Altersgrenze erreichen und mindestens 5 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben, können regulär in Rente gehen.
Für jüngere Jahrgänge steigt das Rentenalter schrittweise auf 67 Jahre an. Mitarbeiter können den Renteneintritt auch hinauszögern, was für jeden aufgeschobenen Monat ein Rentenplus von 0,5 % bringt. Personalabteilungen können Mitarbeiter ermutigen, diese Möglichkeit zu prüfen, insbesondere wenn sie weiterhin gern tätig sind und sich im Unternehmen wohl fühlen.
Altersrente für besonders langjährig Versicherte
Diese Option ist für Mitarbeiter attraktiv, die eine 45-jährige Mindestversicherungszeit nachweisen können. Sie ermöglicht einen vorgezogenen und abschlagsfreien Renteneintritt. Besonders langjährig Versicherte profitieren davon, dass Kindererziehungszeiten oder Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld angerechnet werden. Personalabteilungen sollten Mitarbeiter darauf hinweisen, dass die letzten zwei Jahre Arbeitslosigkeit vor dem Renteneintritt nicht zählen. Hier kann ein rentenversicherungspflichtiger Minijob eine Lösung sein, um die 45 Jahre zu vervollständigen.
Tipp: Bieten Sie Beratung an, wie Mitarbeiter diese Voraussetzungen prüfen können, und überlegen Sie, ob flexible Übergänge ins Rentenalter, etwa durch Teilzeitlösungen, möglich sind.
Altersrente für langjährig Versicherte: Flexibilität trotz Abschlägen
Mitarbeiter mit 35 Versicherungsjahren können ab 63 Jahren in Rente gehen, müssen jedoch mit Abschlägen rechnen – 2025 beträgt der Abschlag für den Jahrgang 1962 bei Rentenbeginn mit 63 Jahren 13,2 %. Die Entscheidung für diese Rentenoption ist oft wirtschaftlich herausfordernd. Personalabteilungen können jedoch Wege aufzeigen, wie Mitarbeiter durch einen späteren Renteneintritt profitieren. Auch hier können flexible Arbeitsmodelle attraktiv sein, um den Übergang individuell zu gestalten.
Altersrente für Schwerbehinderte
Mitarbeiter mit einem anerkannten Schwerbehindertenstatus (Grad der Behinderung mindestens 50) können bereits mit 61 Jahren und 10 Monaten in Rente gehen – allerdings mit Abschlägen von bis zu 10,8 %. Für viele Schwerbehinderte kann es sinnvoll sein, eine Erwerbsminderungsrente zu prüfen, die oft höher ausfällt. Hier sollten Personalabteilungen ihre Mitarbeiter aktiv über Optionen und notwendige Schritte informieren.
Erwerbsarbeit von Altersvollrentnern
Mitarbeiter, welche die Regelaltersgrenze erreicht haben und eine Altersvollrente beziehen, können ohne Anrechnung auf ihre Rente weiterarbeiten. Diese Erwerbsarbeit bietet für Unternehmen und Rentner gleichermaßen Vorteile. So können Altersvollrentner unbegrenzt hinzuverdienen, ihr zusätzliches Einkommen führt nicht zu Kürzungen ihrer Rente. Auch in Sachen Rentenversicherung gibt es gute Argumente: Wer als Altersvollrentner weiterhin erwerbstätig bleibt, kann sich auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen und erhält ein entsprechend höheres Nettoentgelt. Wer sich allerdings für die Rentenversicherungspflicht entscheidet, profitiert von einer Erhöhung der Rente durch Nachberechnungen.
Achtung: Zusätzliche Einnahmen aus einer Erwerbstätigkeit können die Steuerlast erhöhen, insbesondere wenn Rente und Einkommen gemeinsam veranlagt werden. In solchen Fällen ist eine steuerliche Beratung ratsam.
Erwerbsarbeit steht auch im Rentenalter unter den üblichen arbeitsrechtlichen Bedingungen – dazu gehören Arbeitszeiten, Kündigungsfristen und der Anspruch auf Urlaub. Die sollten die Personalabteilungen erläutern und weiterhin gemeinsam mit den Altersvollrentnern individuelle Beschäftigungslösungen finden, zum Beispiel Teilzeitmodelle oder projektbezogene Tätigkeiten, welche die Weiterbeschäftigung erleichtern und attraktiv gestalten.
Perspektiven für längere Erwerbsarbeit
Angesichts des Fachkräftemangels sollten Personalabteilungen eine längere Erwerbszeit für ihre Beschäftigten fördern und entsprechend attraktiv gestalten. An erster Stelle stehen hier flexible Arbeitszeitmodelle wie Teilzeit oder Gleitzeit, welche den Übergang in den Ruhestand erleichtern und mehr individuelle Gestaltungsmöglichkeiten bieten. Eine Kombination aus Arbeit und Teilrente eröffnet zusätzliche Optionen: Beschäftigte können ihre reguläre Altersrente als Teilrente beziehen und weiterhin tätig bleiben, ohne Kürzungen bei ihrer Rente hinnehmen zu müssen.
Auch ergonomische Anpassungen am Arbeitsplatz sind besonders bei schwerer körperlicher Arbeit sinnvoll, um ältere Mitarbeiter zu entlasten und ihre Arbeitsfähigkeit zu erhalten. Weiterhin spielen auch und gerade für die wachsende Gruppe der weiterarbeitenden Senioren die Themen Wertschätzung und Weiterbildung eine wichtige Rolle, passende Schulungen oder der Wechsel in neue Aufgabenfelder können die Motivation zusätzlich steigern.
Fazit
Personalabteilungen spielen eine zentrale Rolle mit Blick auf eine mögliche Weiterarbeit von Mitarbeitern neben der Altersvollrente. Es gilt, diesbezügliche Varianten attraktiv auszugestalten und passende individuelle Lösungen zu finden.