Mit Beginn des neuen Jahres müssen Arbeitgeber für ihre gewerblichen Minijobber zusätzlich zur Steuernummer auch die Steuer-Identifikationsnummern (Steuer-ID) an die Minijob-Zentrale melden.
Die pandemische Lage hat den Gesetzgeber abermals zum Handeln bewegt, diesmal auch mit Blick auf das Thema Homeoffice. So viel Heimarbeit wie möglich, so lautet die Devise. Doch was wurde im Infektionsschutzgesetz tatsächlich geändert?
Noch immer sind mehr als 2 Millionen Menschen in Deutschland in Kurzarbeit. Da kommen viele Fragen auf, unter anderem auch mit Blick auf die Altersteilzeit.
Grundsätzlich dient das Instrumentarium der Kurzarbeit der Sicherung von Arbeitsplätzen. Deshalb müssen Betriebe in Kurzarbeit alles tun, um einen Arbeitsausfall zu verhindern. Beschäftigte müssen deshalb unter Umständen auch ihren Urlaub einsetzen, bevor Kurzarbeitergeld bezahlt wird – beispielsweise bei bestehenden Urlaubsansprüchen aus dem Vorjahr.
Die Bundesregierung hat in der Krise schnell reagiert und die Regeln zur Kurzarbeit rückwirkend zum 1.03.2020 modifiziert. Das soll helfen, die Unternehmen finanziell zu entlasten und die Arbeitsplätze zu sichern.