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Nach monatelangem Tauziehen wurde nun endlich das Wachstumschancengesetz verabschiedet. Der gefundene Kompromiss weicht allerdings von den ursprünglichen Plänen ab, auch mit Blick auf die Entgeltabrechnung.
Folgende Maßnahmen mit Wirkung auf die Entgeltabrechnung wurden beschlossen:
Ab dem Jahr 2023 steigt der Besteuerungsanteil für neue Renteneintrittsjahrgänge nur noch um 0,5 % statt wie bisher um 1,0 % pro Jahr. Der Rentenfreibetrag erhöht sich somit auf 17,5 %. Diese Anpassung wird bis 2058 schrittweise umgesetzt.
Der Altersentlastungsbetrag wird langsamer erhöht, rückwirkend ab 2023 jährlich um 0,4 %.
Die Pauschale für Übernachtungen in Lkw-Schlafkabinen wurde rückwirkend zum 1. Januar 2024 von 8 auf 9 Euro pro Nacht erhöht.
Die Fünftelregelung wird ab dem Veranlagungszeitraum 2025 abgeschafft. Ursprünglich war dies für 2024 geplant.
Die Preisgrenze für die steuerliche Begünstigung der Privatnutzung von Elektroautos wurde von 60.000 auf 70.000 Euro erhöht. Diese Regelung gilt für alle Elektro-Firmenwagen, die nach dem 31. Dezember 2023 angeschafft wurden. Die Möglichkeit der Begünstigung für Hybridfahrzeuge mit einer Mindestreichweite von 80 Kilometern bleibt bestehen.
Folgende Maßnahmen wurden gestrichen:
Die geplante Anhebung der Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter auf 1.000 Euro wurde gestrichen.
Die geplante Erhöhung der Verpflegungspauschalen für Dienstreisen wurde gestrichen.