Arbeitgeber darf Anwaltskosten des Betriebsrats nicht zurückfordern!

Anwaltskosten des Betriebsrats

Ein Betriebsratsmitglied, dem der Arbeitgeber die Teilnahme an zwei Schulungen verweigerte, beauftragte einen Anwalt. Die entstandenen Kosten zahlte der Arbeitgeber und zog sie vom Gehalt des Mitarbeiters ab. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschied, dass dies unzulässig war.

„Vertrauen ist Trumpf!“

Stefan Brandt

Wir hatten den Vertriebsprofi Stefan Brandt zu Gast, einen aufmerksamen Beobachter des deutschen Payroll-Marktes. Wir haben mit ihm über das Thema Payroll-Outsourcing gesprochen …