Die Finanzierung der gesetzlichen Rente gerät nicht zuletzt wegen des demografischen Wandels zunehmend ins Wanken. In Reaktion darauf hat die Bundesregierung nun das „Rentenpaket II“ verabschiedet, …
Der Begriff „Employer of Record“ (EOR) bezeichnet ein Dienstleistungsmodell, bei dem ein ausländischer Anbieter alle rechtlichen Arbeitgeberpflichten für Beschäftigte übernimmt, die für ein anderes Unternehmen arbeiten …
Das Kinderkrankengeld stellt Personalabteilungen vor spezifische Herausforderungen, insbesondere in Bezug auf die Entgeltabrechnung und die Berechnung von Sozialversicherungsbeiträgen …
In Branchen, in denen Schwarzarbeit ein erhöhtes Risiko darstellt, müssen Arbeitgeber für neue Mitarbeiter umgehend eine Sofortmeldung zur Sozialversicherung einreichen, bevor sie diese offiziell bei der Krankenkasse anmelden …
Zum 01 Januar 2024 wird eine elektronische Abfrage der zuständigen Krankenkasse für aktiv Beschäftigte sowie Versorgungsempfänger durch das SV-Meldeverfahren eingeführt.
Ab dem 1. Januar 2024 müssen alle Arbeitgeber in Deutschland den gesetzlichen Krankenkassen erweiterte Angaben zu den Elternzeiten ihrer Beschäftigten machen und auf elektronischem Wege melden.
Die elektronische Ausfüllhilfe sv.net wurde im Oktober 2023 durch das neue Meldeportal ersetzt. Das Portal wird Arbeitgeber im Rahmen ihrer Pflicht zur elektronischen SV-Datenübermittlung helfen.
Das Bundeskabinett hat die Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2024 beschlossen. Die maßgeblichen Rechengrößen werden damit wie üblich der Einkommensentwicklung angepasst.