Kinderkrankengeld – Auswirkungen auf die Payroll

Kinderkrankengeld Auswirkungen auf die Payroll

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Das Kinderkrankengeld stellt Personalabteilungen vor spezifische Herausforderungen, insbesondere in Bezug auf die Entgeltabrechnung und die Berechnung von Sozialversicherungsbeiträgen. Dieser Beitrag erläutert die wichtigsten Regelungen und gibt praktische Hinweise für den Umgang mit Kinderkrankengeld.

Das Kinderkrankengeld wird gewährt, wenn Eltern aufgrund der Pflege eines kranken Kindes nicht arbeiten können. Anspruch besteht, wenn das betreuende Elternteil Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung ist, für die Erkrankung eine ärztliche Bescheinigung vorliegt und das erkrankte Kind unter 12 Jahren alt oder aufgrund einer Behinderung auf Hilfe angewiesen ist. Für das Jahr 2024 können pro Elternteil 15 Tage Kinderkrankengeld in Anspruch genommen werden, bei mehreren Kindern maximal 35 Tage. Alleinerziehende haben Anspruch auf die doppelte Anzahl an Tagen.

 

Berechnung des Kinderkrankengeldes

Das Kinderkrankengeld basiert auf dem während der Freistellung ausgefallenen Netto-Arbeitsentgelt, das aus dem entgangenen beitragspflichtigen Brutto-Arbeitsentgelt ermittelt wird. Es beträgt in der Regel 90 Prozent des Nettoentgelts, bei einmaligen Zahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld sogar 100 Prozent. Allerdings ist das Kinderkrankengeld auf maximal 120,75 Euro pro Tag gedeckelt.

 

Sozialversicherungsbeiträge und Abwicklung

Die Auszahlung des Kinderkrankengeldes erfolgt durch die Krankenkasse, die auch für die Berechnung und Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge zuständig ist. Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung werden auf Grundlage von 80 Prozent des Arbeitsentgelts berechnet. Dabei trägt der Arbeitnehmer höchstens die Hälfte der Beiträge, den Rest übernimmt die Krankenkasse.

 

Meldungen und steuerliche Behandlung

Da die Unterbrechung durch Kinderkrankengeld in der Regel keinen vollen Kalendermonat dauert, ist keine Unterbrechungsmeldung erforderlich. In der Jahresmeldung ist das beitragspflichtige Arbeitsentgelt anzugeben. Steuerlich gesehen ist das Kinderkrankengeld als Lohnersatzleistung steuerfrei, unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt und muss in der Einkommensteuererklärung angegeben werden.

 

Fazit

Das Kinderkrankengeld bringt einige Besonderheiten in der Entgeltabrechnung mit sich, die sorgfältig beachtet werden müssen. Arbeitgeber sollten die Regelungen genau kennen, um die Abwicklung reibungslos zu gestalten und mögliche Fehler zu vermeiden.

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