SV-Meldeportal

SV-Meldeportal

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Die elektronische Ausfüllhilfe sv.net wurde im Oktober 2023 durch das neue Meldeportal ersetzt. Das Portal wird Arbeitgeber im Rahmen ihrer Pflicht zur elektronischen SV-Datenübermittlung helfen. Die SV-Träger sind künftig verpflichtet, diese meldetechnische Unterstützung anzubieten.

sv.net wird bis zum Jahresende noch als Parallelverfahren laufen und am 29.2.2024 abgeschaltet. Auch im neuen Meldeportal werden nur System- und Logikprüfungen durchgeführt, aber keine Berechnungen.

Die neue Funktion des Online-Datenspeichers bietet vor allem kleinen Betrieben mit bis zu 10 Beschäftigten die Möglichkeit einer zentralen Datenspeicherung, damit diese im Rahmen von Betriebsprüfungen wie vorgeschrieben dem Prüfdienst der gesetzlichen Rentenversicherung elektronisch zur Verfügung gestellt werden können (euBP-Verfahren). Außerdem bleiben einmal für Beschäftigte eingepflegte Daten erhalten und müssen nicht wie bei sv.net wiederholt neu eingegeben werden.

Wichtig auch: Mit dem Zugang zum Meldeportal wird der von der EU gemäß dem Online-Zugangsgesetz (OZG) und der EU Single Digital Gateway-Verordnung vorgeschriebene einheitliche Zugang umgesetzt.

Die Registrierung und der Zugang erfolgen über steuerliche ELSTER-ID als zentrales Unternehmenskonto.