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Der gesetzliche Mindestlohn steigt ab 1.1.2024 auf 12,41 Euro pro Stunde. Das wirkt sich auf die Mini- und Midijobs aus.
Dynamische Geringfügigkeitsgrenze
Die Geringfügigkeitsgrenze für Minijobber ist inzwischen gesetzlich an die Entwicklung des Mindestlohns gekoppelt. Steigt der Mindestlohn, erhöht sich auch die Geringfügigkeitsgrenze nach einer festgelegten Formel. Diese dynamische Grenze soll dauerhaft eine Beschäftigung zu Mindestlohnbedingungen im Umfang von mindestens 10 Wochenstunden ermöglichen. Auf Basis des erhöhten Mindestlohns wird die Geringfügigkeitsgrenze ab 1.1.2024 auf 538 Euro steigen, die Jahresverdienstgrenze erhöht sich auf 6.456 Euro.
Anpassung der Arbeitsverträge für Minijobber prüfen
Wurde im Arbeitsvertrag keine Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns oder eines höheren Entgeltes pro Stunde vereinbart, muss der dort dokumentierte Stundenlohn mindestens auf die neuen Werte des Mindestlohns angepasst werden.
Auswirkungen auf Midijobs
Auch die untere „Midijob-Grenze“ wird angepasst, denn die Beschäftigung im so genannten Übergangsbereich beginnt exakt dort, wo der Minijob endet. In der Praxis bedeutet das eine Steigerung dieser Grenze auf 538,01 Euro ab Januar 2024.