Achtung Sofortmeldung

Schwarzarbeit

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Hohe Risiken

In Branchen, in denen Schwarzarbeit ein erhöhtes Risiko darstellt, müssen Arbeitgeber für neue Mitarbeiter umgehend eine Sofortmeldung zur Sozialversicherung einreichen, bevor sie diese offiziell bei der Krankenkasse anmelden. Bei verspäteter oder fehlender Sofortmeldung drohen bei einer Überprüfung durch den Zoll empfindliche Geldstrafen.

Die Pflicht zur Sofortmeldung besteht unter anderem in den folgenden Branchen:

  • Gastronomie & Hotellerie
  • Personenbeförderung
  • Speditionen
  • Baugewerbe
  • Gebäudereinigung
  • Wach- und Sicherheitsgewerbe
  • Messe- und Ausstellungsbau
  • Fleischwirtschaft

 

Die Sofortmeldungen müssen unmittelbar bei Beschäftigungsbeginn erstellt und an die zuständigen Sozialversicherungsträger gesendet werden. Versäumnisse werden als Verstöße gegen die Meldepflicht angesehen und können kostspielig sein. Neben den möglichen Strafen aufgrund nicht gezahlter Sozialversicherungsbeiträge kann eine fehlende oder verspätete Sofortmeldung eine Ordnungswidrigkeit darstellen, die mit Bußgeldern von bis zu 25.000 Euro geahndet werden kann. Die Zollbehörden erlassen regelmäßig Bußgeldbescheide bei fehlender Sofortmeldung.