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Änderung des Nachweisgesetzes
Die Bundesregierung plant eine Reform im Arbeitsrecht, die den Papierkram rund um Arbeitsverträge reduzieren soll. Die Koalition will Arbeitgebern fortan erlauben, diese Dokumente digital zu versenden.
Die geplante Änderung des Nachweisgesetzes ersetzt die Schriftform durch die Textform. Konkret bedeutet dies, dass u.a. Arbeitsverträge zukünftig nicht mehr gedruckt und handschriftlich unterschrieben werden müssen. Stattdessen wird der Nachweis der wichtigen Vertragsbedingungen in Textform ermöglicht, wenn das Dokument für die Arbeitnehmer zugänglich ist, gespeichert und ausgedruckt werden kann – und der Arbeitgeber einen Nachweis über die Übermittlung oder den Empfang erhält.
Allerdings sind Unternehmen ausgenommen, die gemäß § 2a Absatz 1 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes tätig sind, also das Baugewerbe, die Branchen Gastronomie & Hotellerie und Personenbeförderung, Speditionen, das Wach- und Sicherheitsgewerbe usw.
Im Ergebnis wird es nach Verabschiedung dieser Novelle eine solide Grundlage für die digitale Signierung, Bereitstellung und Archivierung von Arbeitsverträgen und anderen Vereinbarungen geben. Diese Maßnahme könnte jährlich Millionen von Papierseiten einsparen und den Verwaltungsaufwand erheblich reduzieren.