Neues zum Elterngeld

Für alle Eltern von Kindern mit Geburtsdatum ab dem 1. September 2021 gelten Veränderungen beim Elterngeld. Das Bundesfamilienministerium möchte mit den neuen Maßnahmen den Familien mehr Freiräume verschaffen und die Aufteilung von Erwerbs- und Familienzeiten zwischen den beiden Elternteilen stärken.

Mehr Teilzeitmöglichkeiten

Die während des Elterngeldbezugs und der Elternzeit zulässige Arbeitszeit wird von 30 auf 32 Wochenstunden angehoben. Auch der Partnerschaftsbonus, der die parallele Teilzeit beider Eltern unterstützt, kann künftig mit 24–32 Wochenstunden (statt mit bisher 25–30 Wochenstunden) bezogen werden und wird auch sonst flexibler gestaltet. Solange die Eltern im Schnitt zwischen 24–32 Wochenstunden arbeiten, bekommen sie den Partnerschaftsbonus – auch wenn sich diese Arbeitszeit ungleichmäßig auf die einzelnen Tage verteilt. Bei Erkrankung des Partners in einem Monat mit Partnerschafts-Bonus kann der andere Elternteil den Bonus allein weiter nutzen. Bei vorzeitigem Abbruch der Teilzeit eines der Elternteile darf das Elterngeld für die zuvor absolvierten Bonus-Monate trotzdem behalten werden.

 

Elterngeld für Frühgeborene

Kommt der Nachwuchs mindestens sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin zur Welt, erhalten Eltern nun zusätzliche Monate Elterngeld. Möglich sind bis zu vier zusätzliche Monate Basiselterngeld, je nach Zeitspanne der tatsächlichen Geburt bis zum errechneten Geburtstermin.

 

Entbürokratisierung

Eltern und Verwaltung sollen zudem von Vereinfachungen und rechtlichen Klarstellungen profitieren, zum Beispiel bei der Einordnung von Elternteilen als Selbständige bzw. Nicht-Selbständige. Unter bestimmten Voraussetzungen soll bei Elternteilen mit selbständigen Einkommen die Einordnung als Nicht-Selbständige möglich sein, was zu einem erheblich höheren Elterngeld führen kann.

 

Elterngeld nicht mehr für Wohlhabende

Zur Finanzierung dieser Neuerungen sollen künftig nur noch Eltern, die gemeinsam 300.000 Euro oder weniger im Jahr verdienen, Elterngeld erhalten. Bisher lag die Grenze für Paare bei 500.000 Euro. Diese neue Regelung für Paare betrifft Spitzenverdiener, die 0,4 Prozent der Elterngeldbezieher ausmachen – ca. 7.000 Familien. Für sie ist die eigenständige Vorsorge für den Zeitraum der Elternzeit auch ohne Elterngeld möglich. Für Alleinerziehende liegt die Grenze weiterhin bei 250.000 Euro.