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Arbeitgeber können ihren Beschäftigten nur noch bis zum Jahresende die abgabenfreie Inflationsausgleichsprämie von bis zu 3.000 Euro auszahlen. Wer diese attraktive Möglichkeit bisher nicht genutzt hat und dies noch plant, sollte nun rasch handeln.
Die Inflationsausgleichsprämie wurde 2022 eingeführt und ermöglicht es Arbeitgebern, bis zu 3.000 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei an ihre Beschäftigten zu zahlen, sofern diese Prämie zusätzlich zum regulären Arbeitslohn erfolgt.
Grundsätzlich können alle Arbeitnehmer die Prämie erhalten – unabhängig von ihrer Beschäftigungsart. Dies schließt Voll- und Teilzeitkräfte, befristet Beschäftigte, Arbeitnehmer in Elternzeit und weitere Gruppen ein. Wichtig ist lediglich, dass die Zahlung innerhalb des Begünstigungszeitraums erfolgt.
Die Gelegenheit nutzen!
Die Inflationsausgleichsprämie kann nur noch bis zum 31.12.2024 gewährt werden und in Teilbeträgen oder als Einmalzahlung erfolgen. Nach diesem Stichtag verliert die Möglichkeit zur Auszahlung der Prämie ihren abgabenfreien Status.
Personalabteilungen, welche die Möglichkeiten der Inflationsausgleichsprämie im Interesse ihrer Beschäftigten nutzen möchten, sollten folglich zeitnah aktiv werden, um diese Chance nicht zu verpassen und ihren Mitarbeitern zusätzliche Unterstützung in Zeiten steigender Kosten zu bieten.