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SV-Rechengrößen 2025
Die geplanten Rechengrößen in der Sozialversicherung für 2025 haben es in sich – starke Beitragserhöhungen stehen ins Haus. Das dürfte zu Unfrieden und Diskussionen sorgen. Die Personalabteilungen sollten den Beschäftigten diese Änderungen rechtzeitig und verständlich erklären, um Umut zu vermeiden.
Die erhöhten Beiträge zur Sozialversicherung sollen die gestiegenen Kosten in den Bereichen Gesundheit, Pflege und Rente decken. Die neuen Zahlen basieren auf dem Referentenentwurf der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2025 des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und sind noch nicht endgültig verabschiedet.
Beitragsbemessungsgrenzen und KV-Zusatzbeitrag
Die Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung steigen im kommenden Jahr kräftig. Das betrifft Anhebung vor allem Beschäftigte mit höherem Bruttoentgelt, da höhere Einkommen bis zu den neuen Grenzen vollständig beitragspflichtig bleiben.
Kranken- und Pflegeversicherung:
66.150 Euro jährlich
5.512,50 Euro monatlich
Arbeitslosen- und Rentenversicherung:
96.600 Euro jährlich
8.050 Euro monatlich
Hinweis: Ab Januar 2025 gelten bundesweit dieselben Werte in allen Zweigen der gesetzlichen Sozialversicherung, die Rechtskreistrennung West/Ost wird aufgehoben.
Zudem soll es eine Anhebung des Zusatzbeitrags in der gesetzlichen Krankenversicherung geben, der dafür zuständige Schätzerkreis empfiehlt eine Erhöhung um 0,8 Prozent. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag könnte insgesamt also auf 2,5 Prozent steigen. Das wirkt sich auf alle Beschäftigten aus.
Pflegeversicherung
Offenbar kommt es auch zu einer Anhebung des Beitragssatzes zur gesetzlichen Pflegeversicherung, diskutiert werden Werte zwischen 0,2 bis 0,3 Prozent. Auch diese Erhöhung würden alle Arbeitnehmer spüren.
Jahresarbeitsentgeltgrenze
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze wird ebenfalls deutlich angehoben:
Allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze
73.800 Euro jährlich
6.150 Euro monatlich
Besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze für langjährig privat krankenversicherte Beschäftigte
66.150 Euro jährlich
5.512,50 Euro monatlich
Mindestlohn & Minijob
Der Mindestlohn wird zum Jahreswechsel auf 12,82 Euro pro Stunde erhöht. Dies führt automatisch zu einer Anpassung der Geringfügigkeitsgrenze für Minijobs auf 556 Euro pro Monat. Der Übergangsbereich für Midijobs mit reduzierten Sozialabgaben wird ebenfalls angepasst und liegt im kommenden Jahr bei monatlich 556,01 Euro bis 2.000 Euro.
Empfehlungen für HR
Personalabteilungen sollten ihre Belegschaft frühzeitig über die bevorstehenden Beitragserhöhungen und deren Ursachen in Kenntnis setzen. Da die Anpassungen sowohl die Beitragssätze als auch die Beitragsbemessungsgrenzen betreffen, müssen viele Mitarbeiter mit höheren Abzügen rechnen. Eine transparente Kommunikation der Gründe für die steigenden Beiträge kann dabei helfen, Unmut vorzubeugen und Missverständnisse auszuräumen.