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Seit dem 1. Januar 2025 treten neue Pauschalen für die Reisekostenabrechnung in Kraft. Während für Inlandsreisen alles beim Alten bleibt – mit 14 EUR für Abwesenheiten über 8 Stunden und 28 EUR für volle 24 Stunden – gibt es bei Auslandsreisen spürbare Anpassungen.
Verpflegungspauschalen
In Ländern wie Finnland oder Norwegen steigen die Tagessätze aufgrund von Inflationsausgleich und gestiegenen Lebenshaltungskosten. In Japan hingegen sinkt die Pauschale.
Übernachtungspauschalen
Auch bei Übernachtungskosten gibt es Änderungen. In den USA und Kanada erhöht sich die Pauschale beispielsweise deutlich.
Regelungen bei Grenzübertritt und Tätigkeitsorten
Bei eintägigen Auslandsreisen ist der Pauschbetrag des letzten Tätigkeitsortes maßgeblich. Bei mehrtägigen Reisen gilt der Pauschbetrag des Orts, der vor 24 Uhr Ortszeit erreicht wurde. Bei direkt anschließenden Reisen wird für den Rückreisetag nur die höhere Verpflegungspauschale berücksichtigt.