Datenaustausch im Lohnsteuerverfahren ab 2026 - PKV schafft Papiernachweise ab
Die Papierbescheinigung hat ausgedient: Ab dem 1. Januar 2026 wird der Lohnsteuerabzug bei privat krankenversicherten (PKV) Arbeitnehmern vollständig digitalisiert. Arbeitgeber erhalten dann die relevanten Beitragsdaten direkt über ELStAM – bereitgestellt durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt).
Was ändert sich konkret?
Bisher mussten Beschäftigte selbst eine Bescheinigung ihrer privaten Kranken- und Pflegepflichtversicherung vorlegen, um steuerfreie Zuschüsse oder die korrekte Vorsorgepauschale zu erhalten. Ab 2026 übernehmen die Versicherungen diese Aufgabe – sie übermitteln die Beitragsdaten direkt ans BZSt, das sie anschließend den Arbeitgebern zur Verfügung stellt. Damit entfällt die Notwendigkeit, Papiernachweise einzureichen.
Achtung Steuerklasse V und VI!
Besonderes Augenmerk gilt Beschäftigten in Steuerklasse V oder VI: Der Wegfall der Mindestvorsorgepauschale kann hier zu einer höheren Lohnsteuerbelastung führen, wenn keine steuerfreien Zuschüsse gewährt werden.
Widerspruch mit Nebenwirkung
Wer der elektronischen Datenübermittlung widerspricht, muss auf eine Berücksichtigung im Lohnsteuerabzug verzichten – eine nachträgliche Papierbescheinigung wird dann nicht akzeptiert.
Fazit
Der Datenaustausch bringt weniger Bürokratie, dafür aber auch neue Herausforderungen in der Lohnabrechnung. Arbeitgeber sollten ihre Systeme frühzeitig anpassen und Beschäftigte rechtzeitig informieren – insbesondere jene, die privat versichert sind.
Schon gewusst?

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