Brennpunkt: PKV goes digital

Datenaustausch im Lohnsteuerverfahren ab 2026 - PKV schafft Papiernachweise ab

Die Papierbescheinigung hat ausgedient: Ab dem 1. Januar 2026 wird der Lohnsteuerabzug bei privat krankenversicherten (PKV) Arbeitnehmern vollständig digitalisiert. Arbeitgeber erhalten dann die relevanten Beitragsdaten direkt über ELStAM – bereitgestellt durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt).

 

Was ändert sich konkret?

Bisher mussten Beschäftigte selbst eine Bescheinigung ihrer privaten Kranken- und Pflegepflichtversicherung vorlegen, um steuerfreie Zuschüsse oder die korrekte Vorsorgepauschale zu erhalten. Ab 2026 übernehmen die Versicherungen diese Aufgabe – sie übermitteln die Beitragsdaten direkt ans BZSt, das sie anschließend den Arbeitgebern zur Verfügung stellt. Damit entfällt die Notwendigkeit, Papiernachweise einzureichen.

 

Achtung Steuerklasse V und VI!

Besonderes Augenmerk gilt Beschäftigten in Steuerklasse V oder VI: Der Wegfall der Mindestvorsorgepauschale kann hier zu einer höheren Lohnsteuerbelastung führen, wenn keine steuerfreien Zuschüsse gewährt werden.

 

Widerspruch mit Nebenwirkung

Wer der elektronischen Datenübermittlung widerspricht, muss auf eine Berücksichtigung im Lohnsteuerabzug verzichten – eine nachträgliche Papierbescheinigung wird dann nicht akzeptiert.

 

Fazit

Der Datenaustausch bringt weniger Bürokratie, dafür aber auch neue Herausforderungen in der Lohnabrechnung. Arbeitgeber sollten ihre Systeme frühzeitig anpassen und Beschäftigte rechtzeitig informieren – insbesondere jene, die privat versichert sind.

Schon gewusst?

Reisekosten bei Auslandsreisen Viele Anpassungen zum Jahreswechsel

Viele Anpassungen – Reisekosten bei Auslandsreisen

Seit dem 1. Januar 2025 treten neue Pauschalen für die Reisekostenabrechnung in Kraft. Während für Inlandsreisen alles beim Alten bleibt – mit 14 EUR für Abwesenheiten über 8 Stunden und 28 EUR für volle 24 Stunden – gibt es bei Auslandsreisen spürbare Anpassungen.

Weiterlesen »

DISCLAIMER
Alle Inhalte dieser Website dienen ausschließlich zur unverbindlichen Information und stellen keine rechtliche Beratung dar. Sie können eine individuelle und verbindliche Rechtsberatung nicht ersetzen, insbesondere im Hinblick auf spezifische individuelle Fallkonstellationen. Daher erfolgt die Bereitstellung sämtlicher Informationen ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität.