
Sozialversicherungsrechengrößen 2024
Das Bundeskabinett hat die Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2024 beschlossen. Die maßgeblichen Rechengrößen werden damit wie üblich der Einkommensentwicklung angepasst.

Das Bundeskabinett hat die Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2024 beschlossen. Die maßgeblichen Rechengrößen werden damit wie üblich der Einkommensentwicklung angepasst.

Einige Arbeitgeber bieten „Vertrauensurlaub“ an, bei Beschäftigten und Bewerbern kommt dies in der Regel gut an. Worum geht es hier konkret und welche Vorschriften sollten beachtet werden?

Aus dem am 11. September veröffentlichten Entwurf der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung geht hervor, dass die Beitragsbemessungsgrenzen für die einzelnen Zweige der Sozialversicherung im kommenden Jahr deutlich angehoben werden sollen.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) beschäftigte sich mit der Frage, ob Arbeitnehmer in einer geschlossenen Whatsapp-Gruppe folgenlos beleidigen und pöbeln dürfen. Die Richter kamen zu einem Urteil mit Signalwirkung.

Das geplante Wachstumschancengesetz ist derzeit in aller Munde, insbesondere wegen der Uneinigkeit innerhalb der Bundesregierung. Nichtsdestoweniger wird es kommen …

Die elektronische Ausfüllhilfe sv.net wird ab Oktober 2023 durch das neue Meldeportal ersetzt. Auch das neue Portal wird Arbeitgeber im Rahmen ihrer Pflicht zur elektronischen SV-Datenübermittlung helfen.

Traditionell treten zu Beginn der zweiten Jahreshälfte einige Änderungen in Kraft, die für Arbeitnehmer und Personalabteilungen von Bedeutung sind. Auch der Juli 2023 hält einige Neuerungen bereit.

Iris Schnittker nimmt kein Blatt vor den Mund – das schätzen ihre Kunden und Kollegen. Die erfahrene Anwendungsberaterin kennt sich in der Welt der Entgeltabrechnung aus und beobachtet die Entwicklung der Dinge aufmerksam. Wir haben mit ihr über die derzeitigen fachlichen Herausforderungen gesprochen.

Überschreitet die Erkrankung eines Beschäftigten sechs Wochen, so endet in der Regel die Entgeltfortzahlung und das Krankengeld greift. Liegen allerdings mehrere Erkrankungen vor, gelten andere Voraussetzungen.

Das Verwaltungsgericht Lüneburg ist der Auffassung, dass Dienstreisezeiten mit der Bahn im Sinne des Arbeitszeitgesetzes als Arbeitszeiten zu gelten haben. Dies stellten die Richter in einem aktuellen Urteil fest, das Auswirkungen auf die Praxis haben dürfte.
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