
Insolvenzgeldumlage steigt | Das sollten Sie wissen
Seit dem 1. Januar 2025 gilt wieder der gesetzlich festgelegte Insolvenzgeldumlagesatz von 0,15 %. Diese Umlage betrifft nahezu alle Arbeitgeber, die Mitarbeiter in Deutschland beschäftigen. Sie wird auf Grundlage des rentenversicherungspflichtigen Entgelts berechnet. Doch wie funktioniert die Insolvenzgeldumlage eigentlich?












