Der Arbeitgeber hat grundsätzlich zwei Möglichkeiten, seinen Beschäftigten ein Dienstfahrrad zu überlassen: unentgeltlich oder durch eine Entgeltumwandlung.
Noch immer sind mehr als 2 Millionen Menschen in Deutschland in Kurzarbeit. Da kommen viele Fragen auf, unter anderem auch mit Blick auf die Altersteilzeit.
Grundsätzlich dient das Instrumentarium der Kurzarbeit der Sicherung von Arbeitsplätzen. Deshalb müssen Betriebe in Kurzarbeit alles tun, um einen Arbeitsausfall zu verhindern. Beschäftigte müssen deshalb unter Umständen auch ihren Urlaub einsetzen, bevor Kurzarbeitergeld bezahlt wird – beispielsweise bei bestehenden Urlaubsansprüchen aus dem Vorjahr.