Kampf gegen Schwarzarbeit

Der aktuelle Bericht der Bundesregierung zur Bekämpfung illegaler Beschäftigung stellt die Erfahrungen mit dem „Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz“ in den vergangenen 4 Jahren dar. Er stellt insbesondere verstärkte staatliche Maßnahmen gegen Schwarzarbeit heraus.

So wurden die Kompetenzen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) aufgrund des Gesetzes gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch in 2019 gestärkt und das FKS wurde personell erheblich aufgestockt. Im selben Jahr wurde die Europäischen Arbeitsbehörde (ELA) gegründet, welche die arbeitsrechtlichen Vorschriften der EU wirksam durchsetzen soll. Ferner wurden die Rechte von grenzüberschreitend entsandten Arbeitnehmern im „Arbeitnehmer-Entsendegesetz“ gestärkt, Stichwort unter anderem „Equal Pay“.

Hier finden Sie den aktuellen Bericht des Bundesfinanzministeriums zur Bekämpfung illegaler Beschäftigung in Deutschland.

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