
Arbeitgeber darf Anwaltskosten des Betriebsrats nicht zurückfordern!
Ein Betriebsratsmitglied, dem der Arbeitgeber die Teilnahme an zwei Schulungen verweigerte, beauftragte einen Anwalt. Die entstandenen Kosten zahlte der Arbeitgeber und zog sie vom Gehalt des Mitarbeiters ab. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschied, dass dies unzulässig war.












