Die Bundesregierung hat soeben mit dem Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona Krise (Corona-Steuerhilfegesetz) weitere Maßnahmen beschlossen, die unter anderem auch Auswirkungen auf die Abrechnung von Kurzarbeit haben.
Die Bundesregierung hat in der Krise schnell reagiert und die Regeln zur Kurzarbeit rückwirkend zum 1.03.2020 modifiziert. Das soll helfen, die Unternehmen finanziell zu entlasten und die Arbeitsplätze zu sichern.