
Homeoffice ist „the new normal“
Der Trend zum Homeoffice ist ungebrochen, die Arbeit von zuhause aus gehört für viele Unternehmen und deren Beschäftigte inzwischen zum Alltag. Diese und weitere Erkenntnisse ergeben sich aus einer aktuellen Studie …

Der Trend zum Homeoffice ist ungebrochen, die Arbeit von zuhause aus gehört für viele Unternehmen und deren Beschäftigte inzwischen zum Alltag. Diese und weitere Erkenntnisse ergeben sich aus einer aktuellen Studie …

Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 2019 und der aktuellen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur verpflichtenden Erfassung von Arbeitszeiten durch elektronische Systeme hat der deutsche Gesetzgeber reagiert. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat einen Referentenentwurf für eine Neufassung des Arbeitszeitgesetzes vorgelegt, …

Traditionell treten zu Beginn der zweiten Jahreshälfte einige Änderungen in Kraft, die für Arbeitnehmer und Personalabteilungen von Bedeutung sind. Auch der Juli 2023 hält einige Neuerungen bereit.

Iris Schnittker nimmt kein Blatt vor den Mund – das schätzen ihre Kunden und Kollegen. Die erfahrene Anwendungsberaterin kennt sich in der Welt der Entgeltabrechnung aus und beobachtet die Entwicklung der Dinge aufmerksam. Wir haben mit ihr über die derzeitigen fachlichen Herausforderungen gesprochen.

Überschreitet die Erkrankung eines Beschäftigten sechs Wochen, so endet in der Regel die Entgeltfortzahlung und das Krankengeld greift. Liegen allerdings mehrere Erkrankungen vor, gelten andere Voraussetzungen.

Das Verwaltungsgericht Lüneburg ist der Auffassung, dass Dienstreisezeiten mit der Bahn im Sinne des Arbeitszeitgesetzes als Arbeitszeiten zu gelten haben. Dies stellten die Richter in einem aktuellen Urteil fest, das Auswirkungen auf die Praxis haben dürfte.

Dr. Martina Weifenbach ist Vorreiterin in der Verknüpfung von Achtsamkeit, Digitaler Innovation und New Work.

Jugendliche, die während der Schulzeit oder in den Ferien arbeiten möchten, sollten gemeinsam mit ihren Eltern auf einige Dinge achten. Bis zum 18. Lebensjahr sind sie durch das Jugendarbeitsschutzgesetzes besonders geschützt.

Wenn Beschäftigte während ihres Urlaubs krank werden, muss einiges beachtet werden. Gleiches gilt, wenn Arbeitnehmer bereits vor dem Urlaub arbeitsunfähig erkranken, aber trotzdem in den Urlaub fahren möchten, denn Arbeitsunfähigkeit und Urlaub schließen sich grundsätzlich aus.

Das Bekanntmachungsschreiben zu den geänderten Programmablaufplänen für den Lohnsteuerabzug ab dem 1. Juli 2023 und die Programmablaufpläne (Anlagen 1 und 2) wurden veröffentlicht.
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