Gesetz zur Stärkung von Ausbildung und Weiterbildung

Gesetz zur Stärkung von Ausbildung und Weiterbildung

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Gesetzentwurf

Das neue „Gesetz zur Stärkung von Ausbildung und Weiterbildung“ liegt in Entwurfsfassung vor. Es soll die Möglichkeiten zur Förderung der beruflichen Aus- und Weiterbildung ausweiten.

Die wichtigsten Punkte des Gesetzentwurfs:

 

Ausbildungsgarantie

Diese Garantie beinhaltet unterstützende Angebote für junge Menschen, um leichter einen passenden Ausbildungsplatz zu bekommen. Allerdings wird kein Rechtsanspruch auf einen Ausbildungsplatz geschaffen. Konkret geht es um Maßnahmen wie einen neuen Mobilitätszuschuss für weiter entfernt liegende Ausbildungsplätze, um Praktika zur Berufsförderung oder um die praktische Unterstützung bei der Ausbildungssuche durch das Jobcenter. Auch die außerbetriebliche Ausbildung soll als Ergänzung zur betrieblichen Regelausbildung erweitert werden.

 

Qualifizierungsgeld

 Die bereits etablierte Weiterbildungsförderung soll um ein neues Qualifizierungsgeld ergänzt werden, welches im Groben dem bekannten Kurzarbeitergeld entspricht. Dieses Geld sollen Betriebe mit Beschäftigte erhalten, denen aufgrund des rasanten strukturellen der Verlust von Arbeitsplätzen droht, welche allerdings bei entsprechender Fortbildung weiterhin im Betrieb arbeiten könnten. Betroffene Arbeitnehmer sollen während ihrer Weiterbildung dieses Qualifizierungsgeld bekommen und ohne Entgeltfortzahlung von der Arbeit freigestellt werden, ihre Arbeitgeber müssten die Kosten für die Weiterbildung tragen.

 

Vereinfachte Weiterbildungsförderung

 Die Weiterbildungsförderung soll durch feste Fördergelder in Abhängigkeit von der Betriebsgröße und eine drastische Reduzierung der Kombinationen von Fördermöglichkeiten entflechtet werden.

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