Eine Angestellte des Erzbistums Köln nahm einen Bürostuhl mit nach Hause, um diesen im Homeoffice zu verwenden. Das Bistum kündigte der Dame daraufhin fristlos. Das Arbeitsgericht Köln beurteilte diesen Sachverhalt nun anders.
Liest eine Arbeitnehmerin heimlich eine an ihren Chef gerichtete E-Mail und leitet diese weiter, so ist dies ein triftiger Grund für eine fristlose Kündigung. Dies hat das Landesarbeitsgericht Köln in einem aktuellen Urteil festgestellt.
Es gibt Arbeitgeber, die bereits ab dem ersten Tag der Erkrankung von Beschäftigten den „gelben Schein“ einfordern. Diese Praxis sorgt immer wieder für Diskussionen.
Noch immer herrscht vielerorts Unklarheit darüber, ob Heiligabend und Silvester Arbeits- oder Feiertage sind. Dabei macht das Arbeitszeitgesetz hierzu klare Aussagen.
Schlechte Nachrichten für fleißige Arbeitnehmer: Das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat festgestellt, dass zehn Überstunden pro Monat mit dem arbeitsvertraglich vereinbarten Entgelt abgegolten sind. Diese Regelung gilt nach Auffassung der Richter auch für Geringverdiener.
Die pandemische Lage hat den Gesetzgeber abermals zum Handeln bewegt, diesmal auch mit Blick auf das Thema Homeoffice. So viel Heimarbeit wie möglich, so lautet die Devise. Doch was wurde im Infektionsschutzgesetz tatsächlich geändert?