Chatverlauf kopiert – fristlose Kündigung rechtens

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Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln

Liest eine Arbeitnehmerin heimlich eine an ihren Chef gerichtete E-Mail und leitet diese weiter, so ist dies ein triftiger Grund für eine fristlose Kündigung. Dies hat das Landesarbeitsgericht Köln in einem aktuellen Urteil festgestellt.

Im vorliegenden Fall hatte eine langjährige Beschäftigte einer evangelischen Kirchengemeinde gegen ihre fristlose Kündigung geklagt. Die Verwaltungsangestellte hatte im Rahmen buchhalterischer Tätigkeiten Zugriff auf den dienstlichen Computer des Pastors, auf welchem sie eine E-Mail entdeckte, in der es um ein Ermittlungsverfahren gegen den Kirchenmann wegen sexueller Übergriffe gegen eine Frau im Kirchenasyl ging. Im Anhang der Mail befand sich ein brisanter Chatverlauf in Zusammenhang mit diesem Verfahren, welchen die Angestellte an eine ehrenamtliche Mitarbeiterin der Gemeinde weiterleitete.

Nachdem der Pastor von dem Vorgang Kenntnis erlangte, kündigte die Gemeinde der Verwaltungsangestellten fristlos. Dagegen reichte die Frau eine Kündigungsschutzklage ein, welche in erster Instanz auch Erfolg hatte. Das LAG Köln gab nun allerdings der Arbeitgeberin Recht und beurteilte die Kündigung als rechtskonform. Nach Auffassung der Richter hat die Klägerin mit der unbefugten Lektüre und Weiterleitung des genannten Chatverlaufes das Vertrauensverhältnis zur Arbeitgeberin zerstört. Neben der rechtswidrigen Weitergabe fremder Daten sah das Gericht auch die Persönlichkeitsrechte des Pastors verletzt. Die Handlungen der Frau sind dem Urteil zufolge auch nicht durch die Begründung der Angestellten zu rechtfertigen, sie habe mit ihrem Vorgehen Beweise sichern und die betroffene Frau im Kirchenasyl schützen wollen.

Das Landesarbeitsgericht hat keine Revision zugelassen.

Quelle: Landesarbeitsgericht Köln, Urteil mit Aktenzeichen:  4 Sa 290/21