Arbeitsrecht: Geschenke

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Geschenke von Kunden und Partnern bergen Risiken

Die Weihnachtszeit naht und der Nikolaus ist auch bald unterwegs. In diesen Wochen haben Geschenke nicht nur im privaten Bereich Hochkonjunktur, auch in den Büros deutscher Unternehmen stapeln sich Briefe und Päckchen von Geschäftspartnern. Leider kann die Freude über den edlen neuen Füllfederhalter oder die köstlichen Pralinen sehr schnell in Furcht und Ärger umschlagen, wenn gewisse Regeln nicht beachtet werden. Die Annahme von Geschenken kann nämlich in bestimmten Fällen auch als Korruption ausgelegt werden – und dann droht Ungemach.

Welche Geschenke darf ich also annehmen und wann sieht das Arbeitsrecht eine unzulässige Vorteilsnahme? Ziemlich eindeutig sind die Fälle, in welchen ein Partner einem Entscheider im Unternehmen ein (großzügiges) Geschenk macht und kurz darauf den Zuschlag für einen lukrativen Auftrag von diesem Mitarbeiter erhält. Kann ein solcher Zusammenhang nachgewiesen werden, droht dem Beschäftigten im schlimmsten Fall sogar die Kündigung. Doch oft ist die Sachlage nicht so deutlich, auch mit Blick auf den Wert des Geschenkes. Es ist nirgends klar definiert, ab welchem Preis ein Geschenk zum arbeitsrechtlichen Problem für den Empfänger wird. Ein Schokoladen-Nikolaus oder ein handelsüblicher Kalender stellen sicher kein Problem dar, doch eine Flasche teurer Whiskey kann schon anders betrachtet werden. Die Grenzen sind fließend. Ein verantwortungsvolles und umsichtiges Verhalten ist für jeden Beschenkten das beste Mittel zur Vermeidung von Ärger und Schaden für die eigene Person und in der Folge auch für das ganze Unternehmen. Letztlich kann es ratsam sein, in Zweifelsfällen auf die gute gemeinte Flasche Whiskey zu verzichten.