Anspruch Weihnachtsgeld

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Kein gesetzlicher Anspruch

Die Sache mit dem Weihnachtsgeld

Viele Menschen freuen sich zum Jahresende über eine Sonderzahlung, die gerne als Weihnachtsgeld bezeichnet wird. Einen gesetzlichen Anspruch auf diese Zahlung haben sie indes nicht. Ist hingegen in einem Tarif- oder Einzelarbeitsvertrag eine solche Sondervergütung geregelt, so besteht immerhin ein tariflicher bzw. arbeitsvertraglicher Anspruch darauf.

Darüber hinaus gibt es eine Art Gewohnheitsrecht für Arbeitnehmer, die ohne vertragliche Regelung mindestens drei Jahre hintereinander ohne arbeitgeberseitigen Vorbehalt ein Weihnachtsgeld erhalten haben. Diesen steht in der Regel auch in den Folgejahren diese Zahlung zu.

Ist darin nichts geregelt, kann sich noch ein Anspruch aus der sogenannten betrieblichen Übung ableiten: Wer von seinem Arbeitgeber über mindestens drei Jahre ein Weihnachtsgeld in identischer Höhe erhalten hat, dem steht es demnach auch in den Folgejahren zu.