Werden Überstunden mit dem Lohn abgegolten?

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LAG-Urteil

Schlechte Nachrichten für fleißige Arbeitnehmer: Das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat festgestellt, dass zehn Überstunden pro Monat mit dem arbeitsvertraglich vereinbarten Entgelt abgegolten sind. Diese Regelung gilt nach Auffassung der Richter auch für Geringverdiener.

Der klagende Buchhalter hatte im Arbeitsvertrag eine Regel, welcher zufolge zehn Stunden Mehrarbeit pro Monat mit seinem Gehalt abgegolten sind. Diesen Passus erachtete der Beschäftigte als unwirksam. In der Folge verklagte er seinen Arbeitgeber auf Zahlung seiner geleisteten und dokumentierten Überstunden.

Das LAG sah in seinem Urteil die monierte Zusatzvereinbarung zu den Überstunden als rechtens an und wies auf die weite Verbreitung dieser Klausel hin. Zudem habe der Arbeitnehmer genau gewusst, was er unterschreibt – denn die Vereinbarung war sehr deutlich formuliert. Das vom Kläger zusätzlich ins Feld geführte geringe Gehalt ist nach Auffassung des Gerichts kein Argument für die Unwirksamkeit der strittigen Zusatzvereinbarung. Vielmehr könne eine solche Klausel den Richtern zufolge bei jeder Vergütung wirksam vereinbart werden. Eine Sittenwidrigkeit käme erst in Betracht, wenn das arbeitsvertragliche Entgelt weniger als zwei Drittel des üblichen Tariflohnes in diesem Tätigkeitsbereich ausmache.

Quelle: Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern, Urteil mit Az. 2 Sa 26/21

 

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