Erkrankt ein Beschäftigter, so muss er das seinem Arbeitgeber frühestmöglich mitteilen. Doch darf dies nur persönlich geschehen – oder werden auch andere Meldewege akzeptiert?
Long-COVID ist nicht nur eine für die Betroffenen ausgesprochen unangenehme Erkrankung, sondern auch ein Faktor für Unternehmen durch die daraus resultierenden langen Arbeitsunfähigkeiten.
Auf dieses Urteil hat die Fachwelt lange gewartet: Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat nun entschieden, dass es in Deutschland eine Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeit gibt.
Vielen Arbeitgebern sind Liebesbeziehungen unter Beschäftigten ein Dorn im Auge, denn sie können am langen Ende erhebliche Probleme mit sich bringen, unter anderem mit Blick auf die betrieblichen Abläufe. Welche Schwierigkeiten können sich konkret ergeben – und dürfen Unternehmen die „Kollegenliebe“ gar verbieten?
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Thüringen hält Zigarettenpausen von Beschäftigten ohne Ausstempeln für glatten Arbeitszeitbetrug. Das geht aus einem aktuellen Urteil hervor.
Das Landesarbeitsgericht hat sich mit einer besonderen Form der Kündigung auseinandergesetzt. Ein Arbeitgeber kündigte einem Beschäftigten fristlos, weil dieser unter starkem Alkoholeinfluss seine Arbeit verrichtet hatte.
Infiziert sich ein Beschäftigte während des Urlaubs mit Corona, muss der Arbeitgeber nicht in jedem Fall die auf diese Weise entgangenen Urlaubstage nachgewähren, zumindest nicht ohne Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
Eine Angestellte des Erzbistums Köln nahm einen Bürostuhl mit nach Hause, um diesen im Homeoffice zu verwenden. Das Bistum kündigte der Dame daraufhin fristlos. Das Arbeitsgericht Köln beurteilte diesen Sachverhalt nun anders.
Liest eine Arbeitnehmerin heimlich eine an ihren Chef gerichtete E-Mail und leitet diese weiter, so ist dies ein triftiger Grund für eine fristlose Kündigung. Dies hat das Landesarbeitsgericht Köln in einem aktuellen Urteil festgestellt.