Streit um „Feiertage“

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Ist Heiligabend ein Arbeitstag?

Noch immer herrscht vielerorts Unklarheit darüber, ob Heiligabend und Silvester Arbeits- oder Feiertage sind. Dabei macht das Arbeitszeitgesetz hierzu klare Aussagen.

Immer wieder erregen sich kurz vor der Weihnachtszeit die Gemüter. Muss am Heiligen Abend tatsächlich Urlaub genommen werden? Und wie ist das an Silvester? Dabei ist das Arbeitszeitgesetz eindeutig: Heiligabend und Silvester sind ganz normale Arbeitstage – Feiertage sind nur die beiden Weihnachtstage und Neujahr. Laut Gesetz muss also sowohl am Heiligen Abend als auch am 31.12. gearbeitet werden. Wer dies nicht möchte, muss Urlaub einreichen.

Allerdinge weichen zahlreiche tarifliche und arbeitsvertragliche Vereinbarungen von dieser Regel ab und gewähren an Heiligabend sowie an Silvester entweder ganze oder halbe Feiertage. Auch in Betriebsvereinbarungen sind derartige Dinge oftmals festgeschrieben. Beschäftigte, die unter solche abweichenden Vereinbarungen fallen, müssen je nach Ausgestaltung an diesen beiden Tagen entweder je einen halben Tag Urlaub beantragen – oder gar keinen.

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