Arbeiten im Urlaub
Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) verbietet eine Erwerbstätigkeit während des Urlaubs. Der Urlaub dient der Erholung und soll dazu beitragen, die Arbeitskraft aufzufrischen, abzuschalten und Abstand zu gewinnen. Ehrenamtliche Tätigkeiten oder andere Aktivitäten, die nicht auf Erwerb ausgerichtet sind, fallen nicht unter diese Bestimmung.