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Gerade in den Sommermonaten können Saisonjobs viel Spaß machen und gutes Geld bringen. Besonders an touristischen Orten gibt es diesbezüglich viele Gelegenheiten. Ein paar Dinge müssen jedoch beachtet werden.
Bezahlung und Versicherung
Saisonarbeiter haben Anspruch auf den Mindestlohn, der in diesem Jahr bei 12,41 Euro pro Stunde liegt. Bei kurzfristigen Beschäftigungen (maximal drei Monate oder 70 Arbeitstage im Jahr) fallen keine Sozialversicherungsbeiträge an, solange der Job nicht den Lebensunterhalt sichert. Andernfalls müssen Arbeitgeber Sozialabgaben leisten.
Zielgruppen
Saisonjobs eignen sich für alle, die etwas Neues ausprobieren möchten, vom Schulabgänger vor Beginn der Ausbildung über den kaufmännischen Angestellten mit Lust auf eine Abwechslung bis zur rüstigen Rentnerin ist alles dabei. Wer arbeitslos gemeldet ist, muss sich jedoch vorab bei der Arbeitsagentur informieren, um finanzielle Nachteile zu vermeiden.
Verdienstmöglichkeiten
Es gibt keine feste Verdienstgrenze. Aufgrund des Fachkräftemangels sind die Chancen auf gute Bezahlung hoch, inklusive steuerfreiem Trinkgeld in einigen Branchen.
Rechte der Saisonarbeiter
Saisonarbeiter haben die gleichen Rechte wie Festangestellte, einschließlich Urlaubsanspruch. Eine Freistellung vom Hauptjob ist möglich, aber ohne Bezahlung und Sozialversicherung. Bei Krankheit darf die Saisonarbeit die Genesung nicht beeinträchtigen. Ein Kündigungsschutz und ein Anspruch auf Arbeitslosengeld bestehen jedoch nicht.