Mitnahme eines Bürostuhls nur Pflichtverletzung

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Kündigung unwirksam

Eine Angestellte des Erzbistums Köln nahm einen Bürostuhl mit nach Hause, um diesen im Homeoffice zu verwenden. Das Bistum kündigte der Dame daraufhin fristlos. Das Arbeitsgericht Köln beurteilte diesen Sachverhalt nun anders.

Die Richter befanden die fristlose Kündigung für unwirksam und sahen im Verhalten der Angestellten lediglich eine Pflichtverletzung und erinnerte den Arbeitgeber daran, dass er vorrangiges Homeoffice angeordnet habe, ohne den Betroffenen die dafür notwendige Ausstattung zu beschaffen.

Die Diözese hatte im März 2020 einigen Beschäftigten mitgeteilt, dass sie aufgrund der Pandemie in der Hauptsache von zuhause aus zu arbeiten hätten. Die Klägerin hatte in der Folge einen Bürostuhl mit nach Hause genommen, um auf diesem sitzend ihr Homeoffice zu verrichten. Als der Arbeitgeber dies erfuhr, kündigte er der Beschäftigten fristlos. Seiner Auffassung nach war die Mitnahme des Arbeitsgerätes rechtwidrig. Die entlassene Frau zog vor Gericht und bekam nun Recht.

Eine Berufung zum Landesarbeitsgericht Köln wurde zugelassen.

Quelle: Urteil des Arbeitsgericht Köln vom 18.01.2022 mit Aktenzeichen: 16 Ca 4198/21