Mitnahme eines Bürostuhls nur Pflichtverletzung

Eine Angestellte des Erzbistums Köln nahm einen Bürostuhl mit nach Hause, um diesen im Homeoffice zu verwenden. Das Bistum kündigte der Dame daraufhin fristlos. Das Arbeitsgericht Köln beurteilte diesen Sachverhalt nun anders.